Der direkte Draht zum lokalen Ansprechpartner in Leonding. Herzlich willkommen
Liebe Leondingerinnen,
liebe Leondinger!

Auf unserer Online-Plattform „Schau auf Leonding“ können Sie uns ganz unkompliziert Verbesserungsvorschläge, Mängel oder Schäden im Stadtgebiet melden. Sei es eine Straßenlaterne, die nicht funktioniert, ein Schlagloch oder eine kaputte Parkbank im öffentlichen Raum – alles was Ihnen positiv oder negativ auffällt wird direkt an die zuständige Stelle im Rathaus oder im Stadtservice weitergeleitet. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich rasch und unbürokratisch darum kümmern.
Halten Sie mit uns gemeinsam die Augen offen! Wir freuen uns über Ihre Anliegen und natürlich auch über Ihr Lob!

Ihre Bürgermeisterin
Dr.in Sabine Naderer-Jelinek

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leeres Grundstück

Meldungsnummer 191/2023
Erstellt am 30.06.2023 um 18:12 Uhr
Kategorie Was sonst noch zu sagen ist...
Standort Schiefersteinstraße
4060 Leonding
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 07.07.2023
Dauer 6 Tage
BESCHREIBUNG
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Dieses Grundstück ist immer noch verwildert, der Zaun ungepflegt. Mittlerweile dient es zur illegalen Grünschnitt entsorgung (in Seitenstraße über Zaun geschmissen, leider habe ich die Autonummer nicht gesehen).
Gibt es nicht eine Verpflichtung des Besitzers zur regelmäßigen Pflege eines unbebauten Grundstückes?
Es ist ausserdem nicht vollständig gesichert, sodass jeder Zutritt hat.
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 03.07.2023 um 08:33 Uhr
Titel: AW: leeres Grundstück
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Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,

vielen Dank für Ihre Information.

Wir haben Ihre Meldung zur Prüfung an die zuständige Abteilung weitergeleitet.

Freundliche Grüße
Ihr Bürgerservice Team





 
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Kommentar erstellt am: 07.07.2023 um 06:47 Uhr
Titel: AW: leeres Grundstück
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Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,

folgende Antwort haben wir von der zuständigen Fachabteilung erhalten.

Der Besitzer eines unbebauten Grundstückes ist aus baurechtlicher Sicht nicht dazu verpflichtet, dieses regelmäßig zu pflegen. Unbebaute Grundstücke im Bauland sind jedoch grundsätzlich so zu gestalten und zu erhalten, dass insbesondere keine schädlichen Umwelteinwirkungen eintreten. Baupolizeiliche Aufträge, etwa betreffend die Kürzung einer Hecke, würden jedoch bereits an der mangelnden Vollstreckbarkeit derselben scheitern. Auch bezüglich der Errichtung einer Grundstückseinfriedung (Zaun) gibt es keine baurechtliche Verpflichtung. Der Eigentümer einer baulichen Anlage hat lediglich dafür zu sorgen, dass die Anlage in einem den baurechtlichen Vorschriften entsprechenden Zustand erhalten wird.

Allfällige nachbarrechtliche Ansprüche müssten daher auf dem Zivilrechtsweg geltend gemacht werden

Freundliche Grüße
Ihr Bürgerservice Team





 
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