Liebe Leondingerinnen,
liebe Leondinger!
Auf unserer Online-Plattform „Schau auf Leonding“ können Sie uns ganz unkompliziert Verbesserungsvorschläge, Mängel oder Schäden im Stadtgebiet melden. Sei es eine Straßenlaterne, die nicht funktioniert, ein Schlagloch oder eine kaputte Parkbank im öffentlichen Raum – alles was Ihnen positiv oder negativ auffällt wird direkt an die zuständige Stelle im Rathaus oder im Stadtservice weitergeleitet. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich rasch und unbürokratisch darum kümmern.
Halten Sie mit uns gemeinsam die Augen offen! Wir freuen uns über Ihre Anliegen und natürlich auch über Ihr Lob!
Ihre Bürgermeisterin
Dr.in Sabine Naderer-Jelinek
liebe Leondinger!
Auf unserer Online-Plattform „Schau auf Leonding“ können Sie uns ganz unkompliziert Verbesserungsvorschläge, Mängel oder Schäden im Stadtgebiet melden. Sei es eine Straßenlaterne, die nicht funktioniert, ein Schlagloch oder eine kaputte Parkbank im öffentlichen Raum – alles was Ihnen positiv oder negativ auffällt wird direkt an die zuständige Stelle im Rathaus oder im Stadtservice weitergeleitet. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich rasch und unbürokratisch darum kümmern.
Halten Sie mit uns gemeinsam die Augen offen! Wir freuen uns über Ihre Anliegen und natürlich auch über Ihr Lob!
Ihre Bürgermeisterin
Dr.in Sabine Naderer-Jelinek
Zurück zur Startseite
Zur Meldung 408:
Meldungsnummer | 409/2024 |
Erstellt am | 31.10.2024 um 17:08 Uhr |
Kategorie | Was sonst noch zu sagen ist... |
Standort | 4645 Grünau im Almtal |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 31.10.2024 |
Dauer | 0 Stunden |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
0 Bewertungen)
von 5 (
Die Mitteilung zur Meldung 408 vom Stadtservice, wahrscheinlich vom Leiter des Stadtservice, ist komplett falsch.
Der Plakatständer steht mind. zu 2/3 auf öffentlichen Gut. Da es sich um eine Landesstrasse handelt, ist für die Entfernung des Plakatständers die Landesstrassenverwaltung zuständig.
Die gesetzlichen Bestimmungen ergeben, da der Plakatständer genau außerhalb des Ortsgebietes steht, müsste er 100 m vom Fahrbahnrand entfernt stehen, ausser er wäre so bewilligt worden.
Zur Zuständigkeit der Gemeinde;
Gemäß Paragraph 94 d StVO ist die Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich sehr wohl für die Paragraphen 82 u. 84 der StVO zuständig.
Es wäre ratsam, sich nicht um Meldungen anzunehmen, die sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen beantworten können. Leiten sie, wenn sie schon vor dem Bürgerservice die Meldung öffnen, an die Fachabteilung weiter, den von dort kommen zielführende Antworten.
Schon in den Meldungen 381 und 403 werden ihre Mitteilungen als plumpes Alibi bezeichnet.
Der Plakatständer steht mind. zu 2/3 auf öffentlichen Gut. Da es sich um eine Landesstrasse handelt, ist für die Entfernung des Plakatständers die Landesstrassenverwaltung zuständig.
Die gesetzlichen Bestimmungen ergeben, da der Plakatständer genau außerhalb des Ortsgebietes steht, müsste er 100 m vom Fahrbahnrand entfernt stehen, ausser er wäre so bewilligt worden.
Zur Zuständigkeit der Gemeinde;
Gemäß Paragraph 94 d StVO ist die Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich sehr wohl für die Paragraphen 82 u. 84 der StVO zuständig.
Es wäre ratsam, sich nicht um Meldungen anzunehmen, die sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen beantworten können. Leiten sie, wenn sie schon vor dem Bürgerservice die Meldung öffnen, an die Fachabteilung weiter, den von dort kommen zielführende Antworten.
Schon in den Meldungen 381 und 403 werden ihre Mitteilungen als plumpes Alibi bezeichnet.
KOMMENTARE
0 von 5 (0 Bewertungen)
Danke für Deine Bewertung!
Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!
Ihre Bewertung wurde geändert!
danke für die Meldung, für weitere Fragen können sie sich gerne an die Fachabteilung wenden.
Freundliche Grüße
Ihr Stadtservice-Team