Liebe Leondingerinnen,
liebe Leondinger!
Auf unserer Online-Plattform „Schau auf Leonding“ können Sie uns ganz unkompliziert Verbesserungsvorschläge, Mängel oder Schäden im Stadtgebiet melden. Sei es eine Straßenlaterne, die nicht funktioniert, ein Schlagloch oder eine kaputte Parkbank im öffentlichen Raum – alles was Ihnen positiv oder negativ auffällt wird direkt an die zuständige Stelle im Rathaus oder im Stadtservice weitergeleitet. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich rasch und unbürokratisch darum kümmern.
Halten Sie mit uns gemeinsam die Augen offen! Wir freuen uns über Ihre Anliegen und natürlich auch über Ihr Lob!
Ihre Bürgermeisterin
Dr.in Sabine Naderer-Jelinek
liebe Leondinger!
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Halten Sie mit uns gemeinsam die Augen offen! Wir freuen uns über Ihre Anliegen und natürlich auch über Ihr Lob!
Ihre Bürgermeisterin
Dr.in Sabine Naderer-Jelinek
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RAD-Gehwegabsperrung
Meldungsnummer | 22/2024 |
Erstellt am | 22.01.2024 um 17:42 Uhr |
Kategorie | Was sonst noch zu sagen ist... |
Standort |
L. Finster Str. 10 4060 Leonding |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 25.01.2024 |
Dauer | 2 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
in letzter Zeit beobachte ich immer öfter, dass ein Paketdienst Zusteller mitten auf dem Rad und Gehweg zw. Leopold Finster Strasse und Ahornstrasse parkt. (siehe Anhang).
Zusätzlich zu dieser Übertretung fährt derjenige dann noch den ganzen Weg mit seinem Lieferwagen entlang, bevor er wieder auf die Strasse abbiegt.
Wenn in dem Moment ein Kind auf den Gehweg läuft wird es niedergefahren.
Ich bitte daher, diesen Abschnitt des Gehweges auf beiden Seiten mit einer Sperre für PKW zu versehen.
Eigentlich sollte der Fahrer auch bestraft werden;
Vielen Dank!
Zusätzlich zu dieser Übertretung fährt derjenige dann noch den ganzen Weg mit seinem Lieferwagen entlang, bevor er wieder auf die Strasse abbiegt.
Wenn in dem Moment ein Kind auf den Gehweg läuft wird es niedergefahren.
Ich bitte daher, diesen Abschnitt des Gehweges auf beiden Seiten mit einer Sperre für PKW zu versehen.
Eigentlich sollte der Fahrer auch bestraft werden;
Vielen Dank!
KOMMENTARE
Sehr geehrte Bürgerin,
sehr geehrter Bürger,
vielen Danke für Ihre Mitteilung.
Auf einem verordneten Geh- und Radweg gilt generell ein Halte- und Parkverbot. Dazu gilt laut Auszug der StVo § 26a Folgendes:
(4)Die Lenker
1.
von Fahrzeugen der Österreichischen Post Aktiengesellschaft und der Telekom Austria Aktiengesellschaft,
2.
von Fahrzeugen sonstiger Post-, Paket-, Telekommunikations- oder Fernmeldedienstanbieter,
3.
von Fahrzeugen von Werttransportanbietern,
4.
von Fahrzeugen der Fernmeldebüros oder
sind bei der Zustellung und Abholung von Postsendungen, bei der Instandhaltung von Telekommunikations- oder Fernmeldeeinrichtungen, bei der Zustellung und Abholung von Bargeld oder Edelmetallen sowie bei Einsätzen der Funküberwachung an Halte- und Parkverbote nicht gebunden, sofern dies der Betriebseinsatz erfordert und der übrige Verkehr dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Wir ersuchen um Kenntnisnahme.
Freundliche Grüße,
Ihr Team
Bauen & Recht
sehr geehrter Bürger,
vielen Danke für Ihre Mitteilung.
Auf einem verordneten Geh- und Radweg gilt generell ein Halte- und Parkverbot. Dazu gilt laut Auszug der StVo § 26a Folgendes:
(4)Die Lenker
1.
von Fahrzeugen der Österreichischen Post Aktiengesellschaft und der Telekom Austria Aktiengesellschaft,
2.
von Fahrzeugen sonstiger Post-, Paket-, Telekommunikations- oder Fernmeldedienstanbieter,
3.
von Fahrzeugen von Werttransportanbietern,
4.
von Fahrzeugen der Fernmeldebüros oder
sind bei der Zustellung und Abholung von Postsendungen, bei der Instandhaltung von Telekommunikations- oder Fernmeldeeinrichtungen, bei der Zustellung und Abholung von Bargeld oder Edelmetallen sowie bei Einsätzen der Funküberwachung an Halte- und Parkverbote nicht gebunden, sofern dies der Betriebseinsatz erfordert und der übrige Verkehr dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
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Bauen & Recht
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Ihr Bürgerservice Team