Der direkte Draht zum lokalen Ansprechpartner in Leonding. Herzlich willkommen
Liebe Leondingerinnen,
liebe Leondinger!

Auf unserer Online-Plattform „Schau auf Leonding“ können Sie uns ganz unkompliziert Verbesserungsvorschläge, Mängel oder Schäden im Stadtgebiet melden. Sei es eine Straßenlaterne, die nicht funktioniert, ein Schlagloch oder eine kaputte Parkbank im öffentlichen Raum – alles was Ihnen positiv oder negativ auffällt wird direkt an die zuständige Stelle im Rathaus oder im Stadtservice weitergeleitet. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich rasch und unbürokratisch darum kümmern.
Halten Sie mit uns gemeinsam die Augen offen! Wir freuen uns über Ihre Anliegen und natürlich auch über Ihr Lob!

Ihre Bürgermeisterin
Dr.in Sabine Naderer-Jelinek

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RAD-Gehwegabsperrung

Meldungsnummer 22/2024
Erstellt am 22.01.2024 um 17:42 Uhr
Kategorie Was sonst noch zu sagen ist...
Standort L. Finster Str. 10
4060 Leonding
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 25.01.2024
Dauer 2 Tage
BESCHREIBUNG
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in letzter Zeit beobachte ich immer öfter, dass ein Paketdienst Zusteller mitten auf dem Rad und Gehweg zw. Leopold Finster Strasse und Ahornstrasse parkt. (siehe Anhang).
Zusätzlich zu dieser Übertretung fährt derjenige dann noch den ganzen Weg mit seinem Lieferwagen entlang, bevor er wieder auf die Strasse abbiegt.

Wenn in dem Moment ein Kind auf den Gehweg läuft wird es niedergefahren.
Ich bitte daher, diesen Abschnitt des Gehweges auf beiden Seiten mit einer Sperre für PKW zu versehen.

Eigentlich sollte der Fahrer auch bestraft werden;
Vielen Dank!
KOMMENTARE
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Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 22.01.2024 um 17:51 Uhr
Titel: AW: RAD-Gehwegabsperrung
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Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,

vielen Dank für Ihre Information.

Wir haben Ihre Meldung an die Kolleginnen und Kollegen der zuständigen Fachabteilung weitergeleitet.

Freundliche Grüße
Ihr Bürgerservice Team





 
Leonding
Leonding
Kommentar erstellt am: 25.01.2024 um 09:11 Uhr
Titel: AW: RAD-Gehwegabsperrung
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Sehr geehrte Bürgerin,
sehr geehrter Bürger,

vielen Danke für Ihre Mitteilung.

Auf einem verordneten Geh- und Radweg gilt generell ein Halte- und Parkverbot. Dazu gilt laut Auszug der StVo § 26a Folgendes:

(4)Die Lenker
1.
von Fahrzeugen der Österreichischen Post Aktiengesellschaft und der Telekom Austria Aktiengesellschaft,
2.
von Fahrzeugen sonstiger Post-, Paket-, Telekommunikations- oder Fernmeldedienstanbieter,
3.
von Fahrzeugen von Werttransportanbietern,
4.
von Fahrzeugen der Fernmeldebüros oder

sind bei der Zustellung und Abholung von Postsendungen, bei der Instandhaltung von Telekommunikations- oder Fernmeldeeinrichtungen, bei der Zustellung und Abholung von Bargeld oder Edelmetallen sowie bei Einsätzen der Funküberwachung an Halte- und Parkverbote nicht gebunden, sofern dies der Betriebseinsatz erfordert und der übrige Verkehr dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Wir ersuchen um Kenntnisnahme.

Freundliche Grüße,

Ihr Team
Bauen & Recht
 
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