Liebe Leondingerinnen,
liebe Leondinger!
Auf unserer Online-Plattform „Schau auf Leonding“ können Sie uns ganz unkompliziert Verbesserungsvorschläge, Mängel oder Schäden im Stadtgebiet melden. Sei es eine Straßenlaterne, die nicht funktioniert, ein Schlagloch oder eine kaputte Parkbank im öffentlichen Raum – alles was Ihnen positiv oder negativ auffällt wird direkt an die zuständige Stelle im Rathaus oder im Stadtservice weitergeleitet. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich rasch und unbürokratisch darum kümmern.
Halten Sie mit uns gemeinsam die Augen offen! Wir freuen uns über Ihre Anliegen und natürlich auch über Ihr Lob!
Ihre Bürgermeisterin
Dr.in Sabine Naderer-Jelinek
liebe Leondinger!
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Ihre Bürgermeisterin
Dr.in Sabine Naderer-Jelinek
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Parkverbot oder Poller möglich?
Meldungsnummer | 310/2022 |
Erstellt am | 01.10.2022 um 16:34 Uhr |
Kategorie | Was sonst noch zu sagen ist... |
Standort |
Steiglandweg 4060 Leonding |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 03.10.2022 |
Dauer | 1 Tag |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Man kommt teilweise weder mit Kinderwagen oder wie am Foto zu sehen nicht mal zu Fuß durch.
KOMMENTARE
Sehr geehrter Melder / sehr geehrte Melderin,
vielen Dank für Ihren Beitrag!
Seitens der Stadtgemeinde Leonding ist eine solche Aufstellung der Fahrzeuge weder vorgesehen noch nachvollziehbar. Ein Parkverbot wird jedoch ebenfalls nicht als sinnvoll angesehen, da bei Längsaufstellung kein Problem bestehen würde.
Die Installation von Pollern ist als Lösung des Problems anzusehen, da eine sehr enge Aufstellung der Poller erfolgen müsste. Es handelt sich hierbei klar um einen Verstoß gegen die StVO 1960 §23 Abs 2. Insofern bitten wir Sie, die Exekutive einzuschalten, da diese vom Gesetzgeber mit den nötigen Kompetenzen ausgestattet ist, um derartige Verstöße zu ahnden.
*UPDATE 3.10., 10:28*
Wir haben die Exekutive für Sie vom aufgezeigten Umstand in Kenntnis gesetzt.
Freundliche Grüße,
Ihr Mobilitätsteam
vielen Dank für Ihren Beitrag!
Seitens der Stadtgemeinde Leonding ist eine solche Aufstellung der Fahrzeuge weder vorgesehen noch nachvollziehbar. Ein Parkverbot wird jedoch ebenfalls nicht als sinnvoll angesehen, da bei Längsaufstellung kein Problem bestehen würde.
Die Installation von Pollern ist als Lösung des Problems anzusehen, da eine sehr enge Aufstellung der Poller erfolgen müsste. Es handelt sich hierbei klar um einen Verstoß gegen die StVO 1960 §23 Abs 2. Insofern bitten wir Sie, die Exekutive einzuschalten, da diese vom Gesetzgeber mit den nötigen Kompetenzen ausgestattet ist, um derartige Verstöße zu ahnden.
*UPDATE 3.10., 10:28*
Wir haben die Exekutive für Sie vom aufgezeigten Umstand in Kenntnis gesetzt.
Freundliche Grüße,
Ihr Mobilitätsteam
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Ihr Bürgerservice Team