Liebe Leondingerinnen,
liebe Leondinger!
Auf unserer Online-Plattform „Schau auf Leonding“ können Sie uns ganz unkompliziert Verbesserungsvorschläge, Mängel oder Schäden im Stadtgebiet melden. Sei es eine Straßenlaterne, die nicht funktioniert, ein Schlagloch oder eine kaputte Parkbank im öffentlichen Raum – alles was Ihnen positiv oder negativ auffällt wird direkt an die zuständige Stelle im Rathaus oder im Stadtservice weitergeleitet. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich rasch und unbürokratisch darum kümmern.
Halten Sie mit uns gemeinsam die Augen offen! Wir freuen uns über Ihre Anliegen und natürlich auch über Ihr Lob!
Ihre Bürgermeisterin
Dr.in Sabine Naderer-Jelinek
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Ihre Bürgermeisterin
Dr.in Sabine Naderer-Jelinek
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Parksituation im Bereich Michaelsbergstraße - Mayrhansenstraße
Meldungsnummer | 172/2022 |
Erstellt am | 10.06.2022 um 11:08 Uhr |
Kategorie | Was sonst noch zu sagen ist... |
Standort |
Mayrhansenstraße 4060 Leonding |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 10.06.2022 |
Dauer | 0 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Wenn man von der Michaelsbergstraße in die Mayrhansenstraße (Kreuzungsbereich) einbiegen will, ist die Sicht durch parkende Autos in der Michaelsbergstraße total weg.
Warum kann man im Kreuzungsbereich nicht eine Parkverbotstafel aufstellen bzw. ist das Parken von Autos im Kreuzungsbereich sowieso verboten.
Vielleicht findet sich eine Lösung!
Warum kann man im Kreuzungsbereich nicht eine Parkverbotstafel aufstellen bzw. ist das Parken von Autos im Kreuzungsbereich sowieso verboten.
Vielleicht findet sich eine Lösung!
KOMMENTARE
Sehr geehrter Melder / sehr geehrte Melderin,
ein Halte- und Parkverbot besteht bereits aus der StVO 1960 heraus. Fahrzeuge dürfen lediglich im Abstand von 5 Metern zum Scheitelpunkt parken um die Sichtbeziehungen nicht zu beeinträchtigen.
Aktuell ist sogar eine Prüfung im Gange, welche die Entfernung von 5 Metern auf 8 Metern hochsetzen soll. Dies würde definitiv Beschwerden wie die vorliegende aus der Welt schaffen. Bis es soweit ist, werden wir uns gerne den Sachverhalt noch einmal ansehen, im Problemfall jedoch voraussichtlich auf die Exekutive verweisen müssen.
Danke für Ihr Engagement!
Freundliche Grüße,
Ihr Mobilitätsteam
ein Halte- und Parkverbot besteht bereits aus der StVO 1960 heraus. Fahrzeuge dürfen lediglich im Abstand von 5 Metern zum Scheitelpunkt parken um die Sichtbeziehungen nicht zu beeinträchtigen.
Aktuell ist sogar eine Prüfung im Gange, welche die Entfernung von 5 Metern auf 8 Metern hochsetzen soll. Dies würde definitiv Beschwerden wie die vorliegende aus der Welt schaffen. Bis es soweit ist, werden wir uns gerne den Sachverhalt noch einmal ansehen, im Problemfall jedoch voraussichtlich auf die Exekutive verweisen müssen.
Danke für Ihr Engagement!
Freundliche Grüße,
Ihr Mobilitätsteam
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Ihr Bürgerservice-Team