Liebe Leondingerinnen,
liebe Leondinger!
Auf unserer Online-Plattform „Schau auf Leonding“ können Sie uns ganz unkompliziert Verbesserungsvorschläge, Mängel oder Schäden im Stadtgebiet melden. Sei es eine Straßenlaterne, die nicht funktioniert, ein Schlagloch oder eine kaputte Parkbank im öffentlichen Raum – alles was Ihnen positiv oder negativ auffällt wird direkt an die zuständige Stelle im Rathaus oder im Stadtservice weitergeleitet. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich rasch und unbürokratisch darum kümmern.
Halten Sie mit uns gemeinsam die Augen offen! Wir freuen uns über Ihre Anliegen und natürlich auch über Ihr Lob!
Ihre Bürgermeisterin
Dr.in Sabine Naderer-Jelinek
liebe Leondinger!
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Ihre Bürgermeisterin
Dr.in Sabine Naderer-Jelinek
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Nicht nachvollziehbar
Meldungsnummer | 23/2023 |
Erstellt am | 23.01.2023 um 16:25 Uhr |
Kategorie | Was sonst noch zu sagen ist... |
Standort |
Heinrich Heineweg 21 4060 Leonding |
Status | Erledigt |
Kommentare | 4 Kommentare |
Erledigt am | 26.01.2023 |
Dauer | 3 Tage |
BESCHREIBUNG
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Vor kurzem wurde am Heineweg zur Ausfahrt Parkstraße ein "Vorrang geben" Schild aufgestellt. Dieses Gebiet ist eine 30-er Zone und somit gilt die Rechtsregel (ist auch auf der Parkstraße bei der 30er-Tafel extra beschildert). Interessanterweise wurde beim Knick der Parkstraße zu den Häusern 13 etc. (= Parallelstraße zum Heineweg) KEINE "Vorrang geben" Tafel aufgestellt, auch bei weiteren Straßen in dieser 30-er Zone wurden bis dato keine "Vorrang geben" Tafeln errichtet.
Ob und wie diese Aktion zur Verkehrsberuhigung beitragen soll, erschließt sich mir nicht. Vielleicht gibt es einen anderen Grund?
Ob und wie diese Aktion zur Verkehrsberuhigung beitragen soll, erschließt sich mir nicht. Vielleicht gibt es einen anderen Grund?
KOMMENTARE
In Meldung 164/2020 wurde zur vergleichbaren Problematik im weiteren Verlauf der Parkstraße folgendes geantwortet:
"Die Kreuzungssituation wurde von Seiten der Stadtplanung und dem Verkehrssachverständigen des Landes Oberösterreich abgesprochen und in dieser Form geregelt, um der Problematik der häufig missachteten Rechtsregel, welche uns bürgerseits mehrmals nahegelegt wurde, entgegenzutreten."
Ich kann auch nicht nachvollziehen wie diese unvorhersehbare Mischung aus Rechtsregel und Vorrang geben zur Verkehrssicherheit beitragen soll. Zumal auch die teilweis angebrachten Bodenmarkierungen nicht mit der jeweiligen Vorrangregel in Verbindung gebracht werden können. Hier gibt es mehrere Kombinationen aus Markierung und Beschilderung.
Die Aufhebung einer Regel, weil diese häufig missachtet wird, erscheint mir auch nicht zweckmäßig und hoffe das dieses Vorgehen nicht in anderen Bereichen Schule macht.
siehe auch 249/2020
"Die Kreuzungssituation wurde von Seiten der Stadtplanung und dem Verkehrssachverständigen des Landes Oberösterreich abgesprochen und in dieser Form geregelt, um der Problematik der häufig missachteten Rechtsregel, welche uns bürgerseits mehrmals nahegelegt wurde, entgegenzutreten."
Ich kann auch nicht nachvollziehen wie diese unvorhersehbare Mischung aus Rechtsregel und Vorrang geben zur Verkehrssicherheit beitragen soll. Zumal auch die teilweis angebrachten Bodenmarkierungen nicht mit der jeweiligen Vorrangregel in Verbindung gebracht werden können. Hier gibt es mehrere Kombinationen aus Markierung und Beschilderung.
Die Aufhebung einer Regel, weil diese häufig missachtet wird, erscheint mir auch nicht zweckmäßig und hoffe das dieses Vorgehen nicht in anderen Bereichen Schule macht.
siehe auch 249/2020
Siehe auch Antwort aus 2020 zum gleichen Thema:
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Leonding
Kommentar erstellt am: 13.11.2020 um 08:45 Uhr
Titel: AW: Vorrang geben Parkstraße
Kommentar bewerten:12345
0 von 5 (0 Bewertungen)
Sehr geehrter Melder / sehr geehrte Melderin,
vielen Dank für Ihren Hinweis, wir werden die Kreuzungssituationen auf Fehlerhaftigkeit prüfen. Einheitliche Lösungen, vor allem zum Lösen von Kreuzungskonflikten, sind natürlich sinnvoller und auch unsererseits erwünscht!
Freundliche Grüße,
Ihr Mobilitätsteam
_____________________________________________
M.E. kann es nicht sein, dass der Verstoß von Regeln (Rechtsregel) mit der jetzt gesetzten Maßnahme quasi legalisiert wird.
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Leonding
Kommentar erstellt am: 13.11.2020 um 08:45 Uhr
Titel: AW: Vorrang geben Parkstraße
Kommentar bewerten:12345
0 von 5 (0 Bewertungen)
Sehr geehrter Melder / sehr geehrte Melderin,
vielen Dank für Ihren Hinweis, wir werden die Kreuzungssituationen auf Fehlerhaftigkeit prüfen. Einheitliche Lösungen, vor allem zum Lösen von Kreuzungskonflikten, sind natürlich sinnvoller und auch unsererseits erwünscht!
Freundliche Grüße,
Ihr Mobilitätsteam
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M.E. kann es nicht sein, dass der Verstoß von Regeln (Rechtsregel) mit der jetzt gesetzten Maßnahme quasi legalisiert wird.
Sehr geehrter Melder / sehr geehrte Melderin,
der Kreuzungsbereich Parkstraße / Heinrich-Heine-Weg wird seitens der Stadtgemeinde Leonding als Sonderfall angesehen. Durch die Unscheinbarkeit des Heinrich-Heine-Wegs, der schlechten Sichtbeziehungen hieraus und auch generell der Verkehrsstärken, welche im Vergleich zwischen Heinrich-Heine-Weg und der Parkstraße in einem naturgemäß (Sammelstraße VS Sackgasse) sehr ungleichen Verhältnis bestehen, wird die Rechtsregel, auch nach beschilderten Hinweisen, leider nicht eingehalten. Neben dieser Unverhältnismäßigkeit der Verkehrsströme kommt der Parkstraße auch aufgrund der Ausgestaltung des Kreuzungsbereichs unweigerlich ein gewisser Sammelstraßen- bzw. Hauptstraßencharakter zu. Im Vergleich dazu ist der östlich folgende Kreuzungsbereich weitaus einsehbarer und besser als Kreuzung zu erkennen, weshalb hier nicht dieselbe Maßnahme angewandt wurde.
Zur Rechtsregel und der Anhaltetoleranz:
Die Anhaltetoleranz ergibt sich vor allem daraus, wie oft die Kreuzungssituation passiert wird, während tatsächlich ein Fahrzeug aus dem jeweils thematisierten Kreuzungsarm mit Rechtsvorrang ausfährt. Gemessen an den Grundstücken auf dem Heinrich-Heine-Weg und den daraus abgeleiteten täglichen (relativ wenigen) KFZ-Fahrten, ist diese geringe Anhaltetoleranz ableitbar.
Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Straßensituation mit den aufgestellten Blumentrögen und dem generell-vormaligen nicht-Einhalten der Rechtsregel keine Veränderung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten eintreten wird. Die Meinung des Landesverkehrssachverständigen wurde hierzu eingeholt und auch er sah die Sonderbehandlung dieser Kreuzung als sinnvoll an, weshalb er seine notwendige Zusage zum Unterfangen erteilte.
für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung!
Freundliche Grüße,
Ihr Mobilitätsteam
der Kreuzungsbereich Parkstraße / Heinrich-Heine-Weg wird seitens der Stadtgemeinde Leonding als Sonderfall angesehen. Durch die Unscheinbarkeit des Heinrich-Heine-Wegs, der schlechten Sichtbeziehungen hieraus und auch generell der Verkehrsstärken, welche im Vergleich zwischen Heinrich-Heine-Weg und der Parkstraße in einem naturgemäß (Sammelstraße VS Sackgasse) sehr ungleichen Verhältnis bestehen, wird die Rechtsregel, auch nach beschilderten Hinweisen, leider nicht eingehalten. Neben dieser Unverhältnismäßigkeit der Verkehrsströme kommt der Parkstraße auch aufgrund der Ausgestaltung des Kreuzungsbereichs unweigerlich ein gewisser Sammelstraßen- bzw. Hauptstraßencharakter zu. Im Vergleich dazu ist der östlich folgende Kreuzungsbereich weitaus einsehbarer und besser als Kreuzung zu erkennen, weshalb hier nicht dieselbe Maßnahme angewandt wurde.
Zur Rechtsregel und der Anhaltetoleranz:
Die Anhaltetoleranz ergibt sich vor allem daraus, wie oft die Kreuzungssituation passiert wird, während tatsächlich ein Fahrzeug aus dem jeweils thematisierten Kreuzungsarm mit Rechtsvorrang ausfährt. Gemessen an den Grundstücken auf dem Heinrich-Heine-Weg und den daraus abgeleiteten täglichen (relativ wenigen) KFZ-Fahrten, ist diese geringe Anhaltetoleranz ableitbar.
Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Straßensituation mit den aufgestellten Blumentrögen und dem generell-vormaligen nicht-Einhalten der Rechtsregel keine Veränderung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten eintreten wird. Die Meinung des Landesverkehrssachverständigen wurde hierzu eingeholt und auch er sah die Sonderbehandlung dieser Kreuzung als sinnvoll an, weshalb er seine notwendige Zusage zum Unterfangen erteilte.
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Ihr Mobilitätsteam
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