Liebe Leondingerinnen,
liebe Leondinger!
Auf unserer Online-Plattform „Schau auf Leonding“ können Sie uns ganz unkompliziert Verbesserungsvorschläge, Mängel oder Schäden im Stadtgebiet melden. Sei es eine Straßenlaterne, die nicht funktioniert, ein Schlagloch oder eine kaputte Parkbank im öffentlichen Raum – alles was Ihnen positiv oder negativ auffällt wird direkt an die zuständige Stelle im Rathaus oder im Stadtservice weitergeleitet. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich rasch und unbürokratisch darum kümmern.
Halten Sie mit uns gemeinsam die Augen offen! Wir freuen uns über Ihre Anliegen und natürlich auch über Ihr Lob!
Ihre Bürgermeisterin
Dr.in Sabine Naderer-Jelinek
liebe Leondinger!
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Ihre Bürgermeisterin
Dr.in Sabine Naderer-Jelinek
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Mais zu hoch
Meldungsnummer | 310/2023 |
Erstellt am | 04.09.2023 um 16:10 Uhr |
Kategorie | Was sonst noch zu sagen ist... |
Standort |
Hofackerstraße 4060 Leonding |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 05.09.2023 |
Dauer | 14 Stunden |
BESCHREIBUNG
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Der Mais ist zu hoch, es ist kein sicheres Überqueren der Lilio Gleise möglich
KOMMENTARE
Sehr geehrte Damen und Herren,
grundsätzlich verfügt die LILO über ein akustisches Warnsignal, dass den Verkehrsteilnehmer bei unbeschrankten Bahnübergängen beim Überquerung dieser, aufmerksam machen soll. Die Bepflanzung können wir im Sinne des Oö. Straßengesetzes idgF im Bezug auf die Verkehrssicherheit zwar reglementieren, jedoch gestaltet sich das zwangsweise Ernten von Gütern auf Felder als äußerst schwierig bis gänzlich unmöglich.
Wir verweisen daher höflich auf den Paragrafen §20 der Straßenverkehrsordnung 1960 idgF, welcher besagt, dass der Lenker eines Fahrzeuges die Fahrgeschwindigkeit den gegebenen Umständen anzupassen hat und weiters teilen wir Ihnen mit, dass die Straßenverwaltung (selbst ausprobiert), mit geringerer Fahrgeschwindigkeit, keine Sicherheitsbedenken äußert.
Freundliche Grüße,
Ihr Team Tiefbau.
grundsätzlich verfügt die LILO über ein akustisches Warnsignal, dass den Verkehrsteilnehmer bei unbeschrankten Bahnübergängen beim Überquerung dieser, aufmerksam machen soll. Die Bepflanzung können wir im Sinne des Oö. Straßengesetzes idgF im Bezug auf die Verkehrssicherheit zwar reglementieren, jedoch gestaltet sich das zwangsweise Ernten von Gütern auf Felder als äußerst schwierig bis gänzlich unmöglich.
Wir verweisen daher höflich auf den Paragrafen §20 der Straßenverkehrsordnung 1960 idgF, welcher besagt, dass der Lenker eines Fahrzeuges die Fahrgeschwindigkeit den gegebenen Umständen anzupassen hat und weiters teilen wir Ihnen mit, dass die Straßenverwaltung (selbst ausprobiert), mit geringerer Fahrgeschwindigkeit, keine Sicherheitsbedenken äußert.
Freundliche Grüße,
Ihr Team Tiefbau.
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