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Dr.in Sabine Naderer-Jelinek

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Leinenpflicht für Hunde

Meldungsnummer 194/2024
Erstellt am 12.06.2024 um 07:31 Uhr
Kategorie Was sonst noch zu sagen ist...
Standort Imbergstraße/Gerstmayrstraße
4060 Leonding
Status Erledigt
Kommentare 18 Kommentare
Erledigt am 05.11.2024
Dauer 146 Tage
BESCHREIBUNG
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Hallo, ich weiß nicht ob ich hier richtig liege, aber ich dachte, es gibt innerhalb des Ortsgebietes eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde. Mir fällt aber in letzte Zeit immer häufiger auf, dass diese von bestimmten Hundehaltern standhaft ignoriert wird. Auch, dass die Hinterlassenschaften der Hunde nur in sehr wenigen Fällen (auch von bestimmten Hundehaltern) eingesammelt werden macht für mich jeden Gang nach draußen zur Zitterpartie.
Den Höhepunkt hat aber eine Hundehalterin erreicht, die ich gestern Abend beim Heimweg beobachtet habe: Sie hat ihre zwei großen Hunde einfach frei über ein Feld laufen lassen. Diese zwei Hunde haben auf ihre halbherzigen Zurufe und Pfiffe natürlich nicht reagiert. Besonders nicht, als sie einen Hasen entdeckt haben und zu jagen begannen. In der Hoffnung, dass der Hase entkam und leider mit zu wenig Courage, dass ich die Hundehalterin angesprochen hätte, ging ich nach Hause. Meine Hoffnung wurde dann leider zerstört, als ich heute früh den Hasen tot am Gehsteig liegen sah... Die Hunde hatten ihn offensichtlich erwischt und die Hundehalterin hatte nicht korrekt reagiert und gemeldet, dass ihre zwei Hunde illegal gewildert haben, sondern den Hasen einfach am Gehsteig abgelegt, wohl ohne den Gedanken, dass irgendein Schulkind darüber stolpert und traumatisiert werden könnte.
Ich finde es eine Frechheit, dass manche Hundehalter glauben, dass für sie und ihre Tiere Narrenfreiheit herrscht und sie sich an keine Regeln halten müssen, da diese nicht geahndet werden. Ich habe ein Foto des toten Hasen angehängt. Ich habe auch ein kurzes Video gemacht auf dem man die Hundehalterin und einen ihrer Hunde, der gerade den Hasen jagt sieht, gemacht. (Standort: Kreuzung Imbergstraße und Gerstmayrstraße)
Ich möchte betonen, dass das nicht für alle Hundehalter gilt! Besonders möchte ich diese eine Hundehalterin ansprechen und ich hoffe, dass dieses Vergehen geahndet wird und sie eine Strafe bekommt, da ihre Verantwortungslosigkeit ein unschuldiges Todesopfer gefordert hat!
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 12.06.2024 um 11:15 Uhr
Titel: AW: Leinenpflicht für Hunde
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Es wäre nett, wenn Sie nicht alle Hundehalter als ignorant darstellen würden!
Es gibt immer schwarze Schafe, aber nicht alle Hundehalter lassen ihre Hunde frei herumlaufen und machen auch die Hinterlassenschaften weg.
Vielleicht könnten sie das Gebiet eingrenzen wo sie es beobachtet haben.
Ich selbst bin Hundehalterin und halte mich an die Leinenpflicht und habe immer Sackerl dabei.
Leider beobachte und begegne ich auch Einige Halter, welche sich nicht an die Pflichten halten und weise diese auch darauf hin.
Aber die Wenigen machen von 100% vielleicht 3-5% aus.
Übrigens kann ich nur von meiner Wohngegend berichten, Enzenwinkl.
 
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Kommentar erstellt am: 12.06.2024 um 11:38 Uhr
Titel: AW: AW: Leinenpflicht für Hunde
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Vielen Dank für Ihr Kommentar. Ich habe die Anzeige umgeschrieben und hoffe, dass sich nun nur mehr die richtigen Personen angesprochen fühlen. Ich habe den Standort genau beschrieben. Mir ist schon in mehreren Ortschaften aufgefallen, dass Hundekot herumliegt und Hunde frei herumlaufen.
 
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Kommentar erstellt am: 12.06.2024 um 12:51 Uhr
Titel: AW: Leinenpflicht für Hunde
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1. Bezüglich Gebiet eingrenzen: Der Melder/die Melderin hat den Standort markiert und
2. sie schreibt im vorletzten Absatz „manche“ Hundehalter.

Warum sich Melder Nr 1 angesprochen fühlt, verstehe ich nicht. Bitte zuerst genau lesen, dann kommentieren!

3. Für Hundehalter, die Pflichten missachten, gehören einfach härtere Strafen!
 
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Kommentar erstellt am: 12.06.2024 um 13:41 Uhr
Titel: AW: Leinenpflicht für Hunde
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Vielen Dank für Ihr Kommentar!!
Die erste Version meiner Meldung war leider schon ein bisschen zu verallgemeinernd. Ich hatte mich so geärgert, dass ich dachte dadurch mehr Aufmerksamkeit zu bekommen. Dafür möchte ich mich entschuldigen.

Ich stimme Ihnen voll und ganz zu, dass es härtere Strafen für solche Hundehalter geben sollte und diese auch vollzogen werden müssen!
 
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Kommentar erstellt am: 12.06.2024 um 16:37 Uhr
Titel: AW: Leinenpflicht für Hunde
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Ein sehr trauriges Ereignis. Die Leinenpflicht, bei den schwarzen Schafen, ist leider ein Fremdwort, man wird eigentlich immer aggressiv verbal angegriffen, sobald auf die Pflicht hingewiesen wird!
Bitte beschreiben Sie doch die Hunde so gut es geht, vielleicht besteht Hoffnung, dass jemand das Anliegen bearbeitet und dabei noch ein Herz hat!
 
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Kommentar erstellt am: 12.06.2024 um 16:53 Uhr
Titel: AW: Leinenpflicht für Hunde
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Ich habe diese Hundehalterin bereits zum zweiten Mal dabei erwischt, als sie ihre Hunde auf diesem Feld ohne Leine frei laufen ließ. Als sie damals gesehen hat, dass ich ein Foto gemacht habe, hat sie die Hunde schnell an die Leine genommen...
Der eine Hund hat ein helles Fell und hängende Ohren, einen buschigen Schwanz und ist ca. 70cm hoch. Der zweite ist etwas größer ich schätze ca. 90cm und hat spitze Ohren und ist schwarz und dunkelbraun (Muster ist ähnlich wie bei einem Schäferhund). Leider bin ich nicht gut im Beschreiben. Das Foto der Hunde darf ich glaube ich, nicht hochladen....
 
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Kommentar erstellt am: 12.06.2024 um 20:44 Uhr
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Kann man den Zeitpunkt eingrenzen, wann die Dame mit den zwei Hunden unterwegs ist. Wo ist das Feld, wo die Hunde frei laufen?
 
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Kommentar erstellt am: 12.06.2024 um 22:37 Uhr
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Das Feld ist unter "Standort" markiert.
Ich habe die Frau um 21:15 gesehen, sie wird aber wahrscheinlich schon länger unterwegs gewesen sein...
 
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Kommentar erstellt am: 12.06.2024 um 21:01 Uhr
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Es handelt sich um ein Landesgestetz (OÖ Hundehaltegesetz). Darin steht, dass Leinen- oder Maulkorbpflicht im Ortsgebiet herrscht. Exekutieren kann das nur die Polizei. Diese macht leider nur etwas, wenn sie die Halterin selsbt inflagranti erwischen.
Ich hatte das Them freilaufende Hunde leider auch schon öfter. Bin selbst Hundehalterin und schätze es wenig, wenn vor meinem Seniorhund plötzlich ein anderer Hund steht…

Bezüglich wildern ist es jedoch dann das Jagdgesetz welches greift - man könnte mit Foto/ Video also auch den ansässigen Jäger informieren.

Bezüglich Gemeinde: Die Gemeinde kann eine Überprüfung der ‚Verlässlichkeit‘ der Hundehalterin vornehmen. Diese muss nämlich laut Hundehaltegesetz
 
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Kommentar erstellt am: 12.06.2024 um 21:02 Uhr
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— Fortsetzung:
Diese muss nämlich laut Hundehaltegesetz ebenfalls gegeben sein. Ist die Verlässinicht gegeben kann die Gemeinde die Hundehaltung untersagen.

Alle Mühlen diesbezüglich mahlen leider sehr langsam.
 
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Kommentar erstellt am: 13.06.2024 um 08:02 Uhr
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Sonst alles ok ??
 
Leonding
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Kommentar erstellt am: 13.06.2024 um 10:10 Uhr
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Sehr geehrte Melderin, sehr geehrter Melder,

Wir haben Ihre Meldung, zur weiteren Bearbeitung, an die zuständige Abteilung weitergeleitet.

Freundliche Grüße

Ihr Bürgerservice Team
 
Leonding
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Kommentar erstellt am: 14.06.2024 um 09:11 Uhr
Titel: AW: Leinenpflicht für Hunde
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Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,

wir bedanken uns für den Hinweis und das wachsame Auge auf Leonding. Wie bereits in vorigen Beiträgen ausgeführt besteht gemäß § 6 Abs. 1 OÖ Hundehaltegesetz die Verpflichtung Hunde an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb zu führen.

Wir möchten betonen, dass es in der Stadtgemeinde Leonding sehr viele verantwortungsbewusste und rücksichtsvolle Hundehaltende gibt, welches sich stets an diese und auch andere Verpflichtungen im Sinne des OÖ Hundehaltegesetzes halten. Aufgrund der Vielzahl an Hunden und ihren Haltern und Halterinnen stellt es mit Sicherheit eine Herausforderung dar, die jeweiligen Ausnahmen auszuforschen und zur Einhaltung der Verpflichtungen anzuhalten. Die Exekutive wurde jedenfalls ersucht im Zuge des Streifendienstes verstärkt an der Vollziehung mitzuwirken.

Wir bedanken uns nochmals für die Meldung und verbleiben mit besten Grüßen

Team öffentliches Recht
 
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Kommentar erstellt am: 14.06.2024 um 17:39 Uhr
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Ein Feld fehlt nicht unter den Begriff "öffentlicher Ort" und müssen daher die Hunde, wenn sie sich im Feld aufhalten, nicht angeleint sein.
 
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Kommentar erstellt am: 16.06.2024 um 20:39 Uhr
Titel: AW: Leinenpflicht für Hunde
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Na ja, wenn es kein "öffentlicher Ort" ist, ist es Privatgelände, wo sich die Hunde ohne Erlaubnis des Besitzers sowieso nicht aufhalten dürfen. Und Wilderei ist selbst auf Privatgelände eine Straftat. Fakt ist, dass die Hundehalterin eine Straftat beging und mit hoher Wahrscheinlichkeit straflos davonkommen wird, weil sich zu wenige dafür interessieren...
Außerdem war der tote Hase am Gehweg, also am öffentlichen Raum und die Hunde wurden auf der Straße abgeleint und waren somit im öffentlichen Raum ohne Leine und Maulkorb unterwegs und haben Menschen und Tiere bedroht und eines der Tiere hat den Preis für diese Verantwortungslosigkeit bezahlt...
 
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Kommentar erstellt am: 14.06.2024 um 17:43 Uhr
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Der Hase lag aber am Geheeg neben dem Feld!!!
 
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Kommentar erstellt am: 23.06.2024 um 13:32 Uhr
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Gehweg
 
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Kommentar erstellt am: 14.06.2024 um 17:43 Uhr
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