Der direkte Draht zum lokalen Ansprechpartner in Leonding. Herzlich willkommen
Liebe Leondingerinnen,
liebe Leondinger!

Auf unserer Online-Plattform „Schau auf Leonding“ können Sie uns ganz unkompliziert Verbesserungsvorschläge, Mängel oder Schäden im Stadtgebiet melden. Sei es eine Straßenlaterne, die nicht funktioniert, ein Schlagloch oder eine kaputte Parkbank im öffentlichen Raum – alles was Ihnen positiv oder negativ auffällt wird direkt an die zuständige Stelle im Rathaus oder im Stadtservice weitergeleitet. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich rasch und unbürokratisch darum kümmern.
Halten Sie mit uns gemeinsam die Augen offen! Wir freuen uns über Ihre Anliegen und natürlich auch über Ihr Lob!

Ihre Bürgermeisterin
Dr.in Sabine Naderer-Jelinek

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Leinenpflicht?

Meldungsnummer 211/2022
Erstellt am 15.07.2022 um 07:27 Uhr
Kategorie Was sonst noch zu sagen ist...
Standort Alhartinger Weg
4060 Leonding
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 15.07.2022
Dauer 2 Stunden
BESCHREIBUNG
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Guten Tag!

Wohlmöglich bin ich hier falsch, jedoch frage ich mich, ob es in Leonding eine Hundeleinenpflicht gibt?
Gestern am 14. Juli um etwa 20 Uhr musste ich einen Spaziergang mit meinem Kleinkind, aufgrund eines aggressiven knurrenden Hundes abbrechen. Die Halterin war sehr weit weg und hat sich nicht um den Hund gekümmert. Es handelte sich dabei leider nicht um einen kleinen Wadelbeisser.
Gibt es nicht eine entsprechende Stadtwache? Die Hunde müssten bei der Stadt registriert sein?
Ich habe ein Bild angefügt, Ort war der Alhartinger Weg. Anzunehmen ist, dass der Wohnort der Halterin dort ist.
Vielen Dank!

mfg
KOMMENTARE
Leonding
Leonding
Kommentar erstellt am: 15.07.2022 um 07:46 Uhr
Titel: AW: Leinenpflicht?
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Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,

vielen Dank für die Meldung. Die zuständige Fachabteilung kümmert sich um die Beantwortung.



Freundliche Grüße
Ihr Bürgerservice-Team
 
Leonding
Leonding
Kommentar erstellt am: 15.07.2022 um 10:16 Uhr
Titel: AW: Leinenpflicht?
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Sehr geehrte Melderin, sehr geehrter Melder,

folgende Antwort haben wir aus der Fachabteilung erhalten:

Eine Hundeleinenpflicht gibt es nur in Ortsgebieten, im Freiland nicht. Ortsgebiete sind Gebiete zwischen Ortstafeln (Anfang und Ende).

Weitere Pflichten der Hundehalter (und die sind im gegenständlichen Fall wahrscheinlich für sie relevanter) sind im § 3 Oö. Hundehaltegesetz geregelt:

(2) Ein Hund ist in einer Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen, dass
1. Menschen und Tiere durch den Hund nicht gefährdet werden, oder
2. Menschen und Tiere nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden, oder
3. er an öffentlichen Orten oder auf fremden Grundstücken nicht unbeaufsichtigt herumlaufen kann.

Über eine Stadtwache zur Überprüfung von (unter anderem) Hundeangelegenheiten verfügt die Stadtgemeinde Leonding nicht. In einem wie von Ihnen geschilderten Fall könnten wir nur durch eine Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft reagieren. Dazu wäre es aber erforderlich den Hundehalter bzw. den Hund eindeutig zu identifizieren.

Freundliche Grüße
Ihr Bürgerservice-Team
 
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