Liebe Leondingerinnen,
liebe Leondinger!
Auf unserer Online-Plattform „Schau auf Leonding“ können Sie uns ganz unkompliziert Verbesserungsvorschläge, Mängel oder Schäden im Stadtgebiet melden. Sei es eine Straßenlaterne, die nicht funktioniert, ein Schlagloch oder eine kaputte Parkbank im öffentlichen Raum – alles was Ihnen positiv oder negativ auffällt wird direkt an die zuständige Stelle im Rathaus oder im Stadtservice weitergeleitet. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich rasch und unbürokratisch darum kümmern.
Halten Sie mit uns gemeinsam die Augen offen! Wir freuen uns über Ihre Anliegen und natürlich auch über Ihr Lob!
Ihre Bürgermeisterin
Dr.in Sabine Naderer-Jelinek
liebe Leondinger!
Auf unserer Online-Plattform „Schau auf Leonding“ können Sie uns ganz unkompliziert Verbesserungsvorschläge, Mängel oder Schäden im Stadtgebiet melden. Sei es eine Straßenlaterne, die nicht funktioniert, ein Schlagloch oder eine kaputte Parkbank im öffentlichen Raum – alles was Ihnen positiv oder negativ auffällt wird direkt an die zuständige Stelle im Rathaus oder im Stadtservice weitergeleitet. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich rasch und unbürokratisch darum kümmern.
Halten Sie mit uns gemeinsam die Augen offen! Wir freuen uns über Ihre Anliegen und natürlich auch über Ihr Lob!
Ihre Bürgermeisterin
Dr.in Sabine Naderer-Jelinek
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Lautstärke Gasthaus Niederberger
Meldungsnummer | 158/2023 |
Erstellt am | 16.06.2023 um 23:09 Uhr |
Kategorie | Was sonst noch zu sagen ist... |
Standort |
Niederbergerweg 4060 Leonding |
Status | Erledigt |
Kommentare | 4 Kommentare |
Erledigt am | 27.06.2023 |
Dauer | 10 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Sind die Veranstaltungen am Abend genehmigt? Nach 23:00 Uhr noch viel zu laut!
KOMMENTARE
Schade, dass hier wieder einer der letzten Wirte öffentlich an den Pranger gestellt wird.
Finde ich auch!
Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Veranstaltungen in Gastgewerbebetrieben unterliegen nicht dem ÖO Veranstaltungssicherheitsgesetz und sind somit eine Ausnahme.
Daher kann die Gemeinde hier nicht tätig werden.
Freundliche Grüße
Ihr Bürgerservice Team
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Veranstaltungen in Gastgewerbebetrieben unterliegen nicht dem ÖO Veranstaltungssicherheitsgesetz und sind somit eine Ausnahme.
Daher kann die Gemeinde hier nicht tätig werden.
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Ihr Bürgerservice Team
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Ihr Bürgerservice Team