Liebe Leondingerinnen,
liebe Leondinger!
Auf unserer Online-Plattform „Schau auf Leonding“ können Sie uns ganz unkompliziert Verbesserungsvorschläge, Mängel oder Schäden im Stadtgebiet melden. Sei es eine Straßenlaterne, die nicht funktioniert, ein Schlagloch oder eine kaputte Parkbank im öffentlichen Raum – alles was Ihnen positiv oder negativ auffällt wird direkt an die zuständige Stelle im Rathaus oder im Stadtservice weitergeleitet. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich rasch und unbürokratisch darum kümmern.
Halten Sie mit uns gemeinsam die Augen offen! Wir freuen uns über Ihre Anliegen und natürlich auch über Ihr Lob!
Ihre Bürgermeisterin
Dr.in Sabine Naderer-Jelinek
liebe Leondinger!
Auf unserer Online-Plattform „Schau auf Leonding“ können Sie uns ganz unkompliziert Verbesserungsvorschläge, Mängel oder Schäden im Stadtgebiet melden. Sei es eine Straßenlaterne, die nicht funktioniert, ein Schlagloch oder eine kaputte Parkbank im öffentlichen Raum – alles was Ihnen positiv oder negativ auffällt wird direkt an die zuständige Stelle im Rathaus oder im Stadtservice weitergeleitet. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich rasch und unbürokratisch darum kümmern.
Halten Sie mit uns gemeinsam die Augen offen! Wir freuen uns über Ihre Anliegen und natürlich auch über Ihr Lob!
Ihre Bürgermeisterin
Dr.in Sabine Naderer-Jelinek
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Kirchenvorplatz
Meldungsnummer | 221/2022 |
Erstellt am | 21.07.2022 um 11:13 Uhr |
Kategorie | Was sonst noch zu sagen ist... |
Standort |
Stadtplatz 4060 Leonding |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 21.07.2022 |
Dauer | 0 Stunden |
BESCHREIBUNG
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Der Platz vor der Kirche wird oftmals als Parkplatz sowie Wendeplatz (des öfteren von Taxis) missbraucht.
Ist das seitens der Stadtgemeinde gestattet?
Ist das seitens der Stadtgemeinde gestattet?
KOMMENTARE
Sehr geehrte Melderin, sehr geehrter Melder,
Delikte wie falsches Parken sind in der StVO (Straßenverkehrsordnung) geregelt. Daher kann nur die Polizei dagegen vorgehen.
Freundliche Grüße
Ihr Bürgerservice-Team
Delikte wie falsches Parken sind in der StVO (Straßenverkehrsordnung) geregelt. Daher kann nur die Polizei dagegen vorgehen.
Freundliche Grüße
Ihr Bürgerservice-Team
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Ihr Bürgerservice-Team