Liebe Leondingerinnen,
liebe Leondinger!
Auf unserer Online-Plattform „Schau auf Leonding“ können Sie uns ganz unkompliziert Verbesserungsvorschläge, Mängel oder Schäden im Stadtgebiet melden. Sei es eine Straßenlaterne, die nicht funktioniert, ein Schlagloch oder eine kaputte Parkbank im öffentlichen Raum – alles was Ihnen positiv oder negativ auffällt wird direkt an die zuständige Stelle im Rathaus oder im Stadtservice weitergeleitet. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich rasch und unbürokratisch darum kümmern.
Halten Sie mit uns gemeinsam die Augen offen! Wir freuen uns über Ihre Anliegen und natürlich auch über Ihr Lob!
Ihre Bürgermeisterin
Dr.in Sabine Naderer-Jelinek
liebe Leondinger!
Auf unserer Online-Plattform „Schau auf Leonding“ können Sie uns ganz unkompliziert Verbesserungsvorschläge, Mängel oder Schäden im Stadtgebiet melden. Sei es eine Straßenlaterne, die nicht funktioniert, ein Schlagloch oder eine kaputte Parkbank im öffentlichen Raum – alles was Ihnen positiv oder negativ auffällt wird direkt an die zuständige Stelle im Rathaus oder im Stadtservice weitergeleitet. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich rasch und unbürokratisch darum kümmern.
Halten Sie mit uns gemeinsam die Augen offen! Wir freuen uns über Ihre Anliegen und natürlich auch über Ihr Lob!
Ihre Bürgermeisterin
Dr.in Sabine Naderer-Jelinek
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Isidorstrstrasse
Meldungsnummer | 5/2023 |
Erstellt am | 03.01.2023 um 10:45 Uhr |
Kategorie | Was sonst noch zu sagen ist... |
Standort |
Stadtplatz 4060 Leonding |
Status | Erledigt |
Kommentare | 0 Kommentare |
Erledigt am | 03.01.2023 |
Dauer | 0 Stunden |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
1 bewerten)
von 5 (
Zu meiner Meldung 2/2023, für die die glauben " Gesetzeskundig" zu sein:
Der Parag. 48 Abs. 4 StVO sagt aus, dass auf einer Anbringungsvorrichtung für Strassenverkehrszeichen nicht mehr als 2 Verkehrszeichen angebracht werden dürfen.
Diese Bestimmung schließt es darüber hinaus aus, andere Hinweisschilder, sonstige Beschriftungen oder bildliche Darstellungen auf Anbringungsvorrichtungen von Verkehrszeichen anzubringen.
Folglich ist das Hinweiszeichen (durchgestrichenes GPS) zu entfernen.
Ich bin nicht schlau, aber Gesetzeskundig.
Der Parag. 48 Abs. 4 StVO sagt aus, dass auf einer Anbringungsvorrichtung für Strassenverkehrszeichen nicht mehr als 2 Verkehrszeichen angebracht werden dürfen.
Diese Bestimmung schließt es darüber hinaus aus, andere Hinweisschilder, sonstige Beschriftungen oder bildliche Darstellungen auf Anbringungsvorrichtungen von Verkehrszeichen anzubringen.
Folglich ist das Hinweiszeichen (durchgestrichenes GPS) zu entfernen.
Ich bin nicht schlau, aber Gesetzeskundig.