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Auf unserer Online-Plattform „Schau auf Leonding“ können Sie uns ganz unkompliziert Verbesserungsvorschläge, Mängel oder Schäden im Stadtgebiet melden. Sei es eine Straßenlaterne, die nicht funktioniert, ein Schlagloch oder eine kaputte Parkbank im öffentlichen Raum – alles was Ihnen positiv oder negativ auffällt wird direkt an die zuständige Stelle im Rathaus oder im Stadtservice weitergeleitet. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich rasch und unbürokratisch darum kümmern.
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Ihre Bürgermeisterin
Dr.in Sabine Naderer-Jelinek

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Freilaufende Hunde im Bereich Reith Staudach

Meldungsnummer 102/2024
Erstellt am 09.04.2024 um 11:49 Uhr
Kategorie Was sonst noch zu sagen ist...
Standort 4060 Leonding
Status Erledigt
Kommentare 5 Kommentare
Erledigt am 24.10.2024
Dauer 197 Tage
BESCHREIBUNG
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Für Jogger,Wanderer und Radfahrer wird dieser Bereich potenziell immer gefährlicher.

In den letzten Tagen (März,April24) kam es mehrmals zu Begegnungen mit Radfahrern die ihre Hunde unangeleint nebenher laufen lassen.

Ein Staffordshire Terrier, lief auf meine Frau zu , als er sie wahrnahm. Der Radfahrer schnitt dem Hund den Weg ab. Nochmals Glück gehabt.

An einem anderen Tag , ein Autofahrer fährt mit offenem Fenster des KFZ seinen Hund Gassi. Ohne Leine und ohne Kontrolle.


Neben der latenten Gefährdung Unbeteiligter jagen freilaufende Hunde gerne mal Wild, welches in diesem Bereich oftmals zu beobachten ist.

Da die Hundebesitzer aus den letzten schrecklichen Vorfällen offenbar nichts gelernt haben Bedarf es hier einer konkreten Regelung.

Die Polizei sagte mir, sie könne nicht einschreiten, da es keine entsprechende Verordnung der Stadt Leonding gibt. Ich ersuche um konkrete Schritte.

Ich halte dieses Schreiben in Evidenz. Ich bin ,zu meinem Bedauern sicher, dass es nur eine Frage derZeit ist, bevor es zu einem schwerwiegenden Vorfall kommt. Dann müssten sie sich den Vorwurf stellen nichts getan zu haben.
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 09.04.2024 um 12:51 Uhr
Titel: AW: Freilaufende Hunde im Bereich Reith Staudach
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Gemäß Paragraph 6, OÖ. Hundehaltegesetz, müssen im Ortsgebiet die Hunde an der Leine geführt werden. Wenn die Polizei sagt, sie können dazu nicht Einschreiten, sind sie nicht gesetzeskundig. Dazu braucht es keine eigene Verordnung der Gemeinde.
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 09.04.2024 um 13:15 Uhr
Titel: AW: AW: Freilaufende Hunde im Bereich Reith Staudach
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Im Ortsgebiet Reith ,Staudach korrekt. Allerdings geht's um die gesamte Joggingstrecke die sich zum größten Teil außerhalb befindet.
 
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Kommentar erstellt am: 10.04.2024 um 07:57 Uhr
Titel: AW: Freilaufende Hunde im Bereich Reith Staudach
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Ein Radfahrer hätte den Staffordshire Terrier nicht aufhalten können, glaube daher nicht dass es einer wahr!

Ich selbst habe auch einen kleinen Hund und mich nerven die ständig nicht angeleinten Hunde auch, zumal jetzt das Wild in der Schonzeit ist!
Aber noch mehr nerven mich die rücksichtslosen und kaum zu hörenden Radfahrer ? oder Jogger, welche so dicht an einem vorbei kommen und man sich und auch der Hund erschreckt.

Da braucht man sich dann nicht zu wundern, wenn einer reagiert!
 
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Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 10.04.2024 um 07:57 Uhr
Titel: AW: Freilaufende Hunde im Bereich Reith Staudach
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Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,

vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, eine Meldung zu verfassen.

Wir werden Ihre Beobachtung an die Kolleginnen und Kollegen der zuständigen Fachabteilung weiterleiten.

Freundliche Grüße
Ihr Bürgerservice Team





 
Leonding
Leonding
Kommentar erstellt am: 11.06.2024 um 13:38 Uhr
Titel: AW: Freilaufende Hunde im Bereich Reith Staudach
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Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,


vielen Dank für Ihre geschilderten Wahrnehmungen. Wie bereits zutreffend festgehalten wurde, besteht eine ausdrückliche Leinen- bzw. Maulkorbpflicht derzeit lediglich an öffentlichen Orten im Ortsgebiet. Hunde sind in Oberösterreich darüber hinaus jedoch jederzeit und überall so zu beaufsichtigen und zu führen, dass Menschen und Tiere durch den jeweiligen Hund nicht gefährdet werden. Dies bedingt insbesondere im Nahbereich eines Waldes bzw. von großen unbebauten Flächen, aufgrund der Möglichkeit, dass bei Hunden der Spieltrieb durch aufgeschreckte Tiere leicht geweckt werden kann, eine erhöhte Aufmerksamkeit durch den jeweiligen Halter / die jeweilige Halterin bzw. wird hier generell das Führen an der Leine empfohlen.

Die angesprochene Möglichkeit zur Erlassung einer Verordnung, wonach Hunde an bestimmten Orten an der Leine bzw. mit Maulkorb geführt werden müssen, stellt sich insbesondere im Bereich einer Joggingstrecke als schwierig dar, als die jeweilige Verordnungsfläche konkret zu bezeichnen ist und daher insbesondere bei weitläufigen Flächen zur konsequenten Umsetzung ein großflächiger Verordnungsbereich bestimmt werden müsste (bei einer schmalen Joggingstrecke würde ansonsten der Bereich außerhalb dieser Strecke bereits nicht mehr von dieser Verordnung umfasst sein). Darüber hinaus würde ein solches Verbot auch pauschal sämtliche Hunde treffen, da die Einschränkung einer solchen Verordnung auf einige bestimmte Rassen aus unserer Sicht nicht zulässig wäre.

Wie der aktuellen medialen Berichterstattung bereits zu entnehmen ist, dürfte zeitnah eine Verschärfung des Oö. Hundehaltegesetzes erfolgen und (wie der aufliegenden Regierungsvorlage zu entnehmen ist) in diesem Zuge die Leinen- und Maulkorbpflicht, insbesondere für Hunde spezieller Rassen, auf den gesamten öffentlichen Raum (somit auch auf Flächen außerhalb des Ortsgebietes) ausgedehnt werden.


Freundliche Grüße
Ihr Team Öffentliches Recht
 
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