Liebe Leondingerinnen,
liebe Leondinger!
Auf unserer Online-Plattform „Schau auf Leonding“ können Sie uns ganz unkompliziert Verbesserungsvorschläge, Mängel oder Schäden im Stadtgebiet melden. Sei es eine Straßenlaterne, die nicht funktioniert, ein Schlagloch oder eine kaputte Parkbank im öffentlichen Raum – alles was Ihnen positiv oder negativ auffällt wird direkt an die zuständige Stelle im Rathaus oder im Stadtservice weitergeleitet. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich rasch und unbürokratisch darum kümmern.
Halten Sie mit uns gemeinsam die Augen offen! Wir freuen uns über Ihre Anliegen und natürlich auch über Ihr Lob!
Ihre Bürgermeisterin
Dr.in Sabine Naderer-Jelinek
liebe Leondinger!
Auf unserer Online-Plattform „Schau auf Leonding“ können Sie uns ganz unkompliziert Verbesserungsvorschläge, Mängel oder Schäden im Stadtgebiet melden. Sei es eine Straßenlaterne, die nicht funktioniert, ein Schlagloch oder eine kaputte Parkbank im öffentlichen Raum – alles was Ihnen positiv oder negativ auffällt wird direkt an die zuständige Stelle im Rathaus oder im Stadtservice weitergeleitet. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich rasch und unbürokratisch darum kümmern.
Halten Sie mit uns gemeinsam die Augen offen! Wir freuen uns über Ihre Anliegen und natürlich auch über Ihr Lob!
Ihre Bürgermeisterin
Dr.in Sabine Naderer-Jelinek
Zurück zur Startseite
Fehlende Zebrastreifen
Meldungsnummer | 174/2019 |
Erstellt am | 31.07.2019 um 06:53 Uhr |
Kategorie | Was sonst noch zu sagen ist... |
Standort |
Waggerlstraße 4060 Leonding |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 05.08.2019 |
Dauer | 5 Tage |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
0 Bewertungen)
von 5 (
Hallo,
da in diesem Bereich viele Kinder die Straßen überqueren, da in den jeweiligen Siedlungen Spielplätze sind würde hier es sinnvoll sein, an diesem Kreuzungsbereich 2-3 Zebrastreifen zu integrieren.
Auch meine Tochter ist einer dieser Kinder und ich würde mich über mehr Sicherheit sehr freuen. Zum Schutz unserer aller Kinder.
Danke
lg
da in diesem Bereich viele Kinder die Straßen überqueren, da in den jeweiligen Siedlungen Spielplätze sind würde hier es sinnvoll sein, an diesem Kreuzungsbereich 2-3 Zebrastreifen zu integrieren.
Auch meine Tochter ist einer dieser Kinder und ich würde mich über mehr Sicherheit sehr freuen. Zum Schutz unserer aller Kinder.
Danke
lg
KOMMENTARE
Sehr geehrter Melder,
Schutzwege können eine gute Möglichkeit darstellen um das überqueren von Straßen sicher zu gewährleisten.
Um diese Funktion aber erfüllen zu können unterliegen sie strengen Qualitätskriterien, da sie ja dem Fußgänger nur einen rechtlichen aber keinen technischen Schutz bieten.
Das bedeutet letztendlich dass Schutzwege zu extrem gefährlichen Querungsstellen werden können wenn sie falsch oder an ungeeigneten Stellen angelegt werden.
Keinesfalls dienen Schutzwege aber der Verkehrsberuhigung.
Aus den Richtlinien und Vorschriften für den Straßenverkehr geht hervor, dass grundsätzlich drei Kriterien zur Anordnung eines Schutzweges erforderlich sind:
• Verkehrsfrequenz: Eine Kombination zwischen Fußgänger und Kfz-Verkehrsstärke, bei der den querenden Fußgängern keine ausreichend lange Zeitlücke zwischen den Fahrzeugen zur Verfügung steht.
• Geschwindigkeit: Die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit darf von den Kraftfahrern nicht wesentlich überschritten werden
• Sichtweite: Eine ausreichende Sichtweite, in Abhängigkeit vom vorliegenden Geschwindigkeitsniveau der Fahrzeuge, muss zwingend vorliegen.
Die von Ihnen angeregten Schutzwege befinden sich in einem Kreuzungsbereich. An solchen Stellen sind die Sichtbeziehungen besonders schlecht da quasi „um die Ecke“ geschaut werden muss. Nicht umsonst geschehen rund 70% aller Schutzwegunfälle an Kreuzungen.
Unzureichende Sichtweiten, Sichtverstellung und Verparkung der Eckbereiche an Kreuzungen, links- oder rechtsabbiegende Fahrzeuge werden deshalb auch in den Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen als häufige Ursachen für Unfälle auf Fußgängerquerungsstellen angeführt.
Da ungeregelte Schutzwege im Bereich nicht signalgesteuerter Kreuzungen sicherheitstechnisch problematisch und die Zeitlücken zum Überqueren der Straße ausreichend sind ist die Errichtung von Schutzwegen an dieser Stelle nicht erforderlich.
Freundliche Grüße
Ihr Bauabteilungs-Team
Schutzwege können eine gute Möglichkeit darstellen um das überqueren von Straßen sicher zu gewährleisten.
Um diese Funktion aber erfüllen zu können unterliegen sie strengen Qualitätskriterien, da sie ja dem Fußgänger nur einen rechtlichen aber keinen technischen Schutz bieten.
Das bedeutet letztendlich dass Schutzwege zu extrem gefährlichen Querungsstellen werden können wenn sie falsch oder an ungeeigneten Stellen angelegt werden.
Keinesfalls dienen Schutzwege aber der Verkehrsberuhigung.
Aus den Richtlinien und Vorschriften für den Straßenverkehr geht hervor, dass grundsätzlich drei Kriterien zur Anordnung eines Schutzweges erforderlich sind:
• Verkehrsfrequenz: Eine Kombination zwischen Fußgänger und Kfz-Verkehrsstärke, bei der den querenden Fußgängern keine ausreichend lange Zeitlücke zwischen den Fahrzeugen zur Verfügung steht.
• Geschwindigkeit: Die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit darf von den Kraftfahrern nicht wesentlich überschritten werden
• Sichtweite: Eine ausreichende Sichtweite, in Abhängigkeit vom vorliegenden Geschwindigkeitsniveau der Fahrzeuge, muss zwingend vorliegen.
Die von Ihnen angeregten Schutzwege befinden sich in einem Kreuzungsbereich. An solchen Stellen sind die Sichtbeziehungen besonders schlecht da quasi „um die Ecke“ geschaut werden muss. Nicht umsonst geschehen rund 70% aller Schutzwegunfälle an Kreuzungen.
Unzureichende Sichtweiten, Sichtverstellung und Verparkung der Eckbereiche an Kreuzungen, links- oder rechtsabbiegende Fahrzeuge werden deshalb auch in den Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen als häufige Ursachen für Unfälle auf Fußgängerquerungsstellen angeführt.
Da ungeregelte Schutzwege im Bereich nicht signalgesteuerter Kreuzungen sicherheitstechnisch problematisch und die Zeitlücken zum Überqueren der Straße ausreichend sind ist die Errichtung von Schutzwegen an dieser Stelle nicht erforderlich.
Freundliche Grüße
Ihr Bauabteilungs-Team
0 von 5 (0 Bewertungen)
Danke für Deine Bewertung!
Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!
Ihre Bewertung wurde geändert!
wir bedanken uns für die Meldung und haben diese, zur möglichst raschen Bearbeitung, an die zuständige Stelle weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bürgerservice- Team