Liebe Leondingerinnen,
liebe Leondinger!
Auf unserer Online-Plattform „Schau auf Leonding“ können Sie uns ganz unkompliziert Verbesserungsvorschläge, Mängel oder Schäden im Stadtgebiet melden. Sei es eine Straßenlaterne, die nicht funktioniert, ein Schlagloch oder eine kaputte Parkbank im öffentlichen Raum – alles was Ihnen positiv oder negativ auffällt wird direkt an die zuständige Stelle im Rathaus oder im Stadtservice weitergeleitet. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich rasch und unbürokratisch darum kümmern.
Halten Sie mit uns gemeinsam die Augen offen! Wir freuen uns über Ihre Anliegen und natürlich auch über Ihr Lob!
Ihre Bürgermeisterin
Dr.in Sabine Naderer-Jelinek
liebe Leondinger!
Auf unserer Online-Plattform „Schau auf Leonding“ können Sie uns ganz unkompliziert Verbesserungsvorschläge, Mängel oder Schäden im Stadtgebiet melden. Sei es eine Straßenlaterne, die nicht funktioniert, ein Schlagloch oder eine kaputte Parkbank im öffentlichen Raum – alles was Ihnen positiv oder negativ auffällt wird direkt an die zuständige Stelle im Rathaus oder im Stadtservice weitergeleitet. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich rasch und unbürokratisch darum kümmern.
Halten Sie mit uns gemeinsam die Augen offen! Wir freuen uns über Ihre Anliegen und natürlich auch über Ihr Lob!
Ihre Bürgermeisterin
Dr.in Sabine Naderer-Jelinek
Zurück zur Startseite
Erbärmlicher Kompostgestank in Altreith
Meldungsnummer | 264/2021 |
Erstellt am | 06.09.2021 um 22:00 Uhr |
Kategorie | Was sonst noch zu sagen ist... |
Standort | 4060 Leonding |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 09.09.2021 |
Dauer | 2 Tage |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
0 Bewertungen)
von 5 (
Sehr geehrte Damen und Herren!
Auf dem Grundstück 2214 (Kreuzung Limesstrasse und Feldweg Richtung Jetzing) wird seit einigen Jahren über die Sommermonate bis in den Herbst Gemüseabfall im großen Stil gelagert, Ab Anfang August ist in Altreith ein Aufenthalt im Freien durch die Geruchsentwicklung in den Abend/ Nachtstunden eine Zumutung für die Anrainer.
Auch ist das Öffnen der Fenster in den Nachtstunden nicht mehr möglich. Der Kompostgeruch zieht über die Senke direkt in den Ort.
Bitte um Überprüfung, ob das Lagern von Kompost im Ausmaß von 6500m2 im Abstand von 100m zum Ortsgebiet überhaupt rechtlich zulässig ist. Die Gülle rinnt zeitweise über die Straße in angrenzende Felder.
Weiters führen die unzähligen Traktorfuhren über öffentliches Gut zu einer enormen Staubbelastung in Altreit. Alle im Freien geparkten Autos, Fensterbretter und sonstige Flächen sind mittlerweile mit einer feinen Erdschicht überzogen. Autowäsche ist sinnlos, nach einem Tag sieht das Auto wieder aus als wäre es nicht gewaschen worden.
Ich ersuche um eine Lösung im Sinne der Bevölkerung von Altreith.
Auf dem Grundstück 2214 (Kreuzung Limesstrasse und Feldweg Richtung Jetzing) wird seit einigen Jahren über die Sommermonate bis in den Herbst Gemüseabfall im großen Stil gelagert, Ab Anfang August ist in Altreith ein Aufenthalt im Freien durch die Geruchsentwicklung in den Abend/ Nachtstunden eine Zumutung für die Anrainer.
Auch ist das Öffnen der Fenster in den Nachtstunden nicht mehr möglich. Der Kompostgeruch zieht über die Senke direkt in den Ort.
Bitte um Überprüfung, ob das Lagern von Kompost im Ausmaß von 6500m2 im Abstand von 100m zum Ortsgebiet überhaupt rechtlich zulässig ist. Die Gülle rinnt zeitweise über die Straße in angrenzende Felder.
Weiters führen die unzähligen Traktorfuhren über öffentliches Gut zu einer enormen Staubbelastung in Altreit. Alle im Freien geparkten Autos, Fensterbretter und sonstige Flächen sind mittlerweile mit einer feinen Erdschicht überzogen. Autowäsche ist sinnlos, nach einem Tag sieht das Auto wieder aus als wäre es nicht gewaschen worden.
Ich ersuche um eine Lösung im Sinne der Bevölkerung von Altreith.
KOMMENTARE
Sehr geehrte/r Melder/in
der von ihnen geschilderte Sachverhalt ist zivilrechtlicher Natur. Es kann daher von Ihnen nach § 364 ABGB (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch) vorgegangen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Bauen und Recht
der von ihnen geschilderte Sachverhalt ist zivilrechtlicher Natur. Es kann daher von Ihnen nach § 364 ABGB (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch) vorgegangen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Bauen und Recht
0 von 5 (0 Bewertungen)
Danke für Deine Bewertung!
Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!
Ihre Bewertung wurde geändert!
vielen Dank für die Meldung. Ihr Anliegen wurde, zur weiteren Bearbeitung, an die Fachabteilung weitergeleitet.
Freundliche Grüße
Ihr Bürgerservice-Team