Der direkte Draht zum lokalen Ansprechpartner in Leonding. Herzlich willkommen
Liebe Leondingerinnen,
liebe Leondinger!

Auf unserer Online-Plattform „Schau auf Leonding“ können Sie uns ganz unkompliziert Verbesserungsvorschläge, Mängel oder Schäden im Stadtgebiet melden. Sei es eine Straßenlaterne, die nicht funktioniert, ein Schlagloch oder eine kaputte Parkbank im öffentlichen Raum – alles was Ihnen positiv oder negativ auffällt wird direkt an die zuständige Stelle im Rathaus oder im Stadtservice weitergeleitet. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich rasch und unbürokratisch darum kümmern.
Halten Sie mit uns gemeinsam die Augen offen! Wir freuen uns über Ihre Anliegen und natürlich auch über Ihr Lob!

Ihre Bürgermeisterin
Dr.in Sabine Naderer-Jelinek

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Benutzungspflicht Radweg

Meldungsnummer 182/2021
Erstellt am 02.07.2021 um 13:17 Uhr
Kategorie Was sonst noch zu sagen ist...
Standort Herderstraße
4060 Leonding
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 05.07.2021
Dauer 2 Tage
BESCHREIBUNG
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Der hier beginnende Geh- und Radweg ist zumindest bis zur nächsten Kreuzung benutzungspflichtig. Danach ist die Situation unklar.
Durch die Rechtskurve einerseits und nebeneinander flanierende Fußgänger andererseits entstehen teilweise unangenehme Situationen. Bitte ändern auf „Geh- und Radweg ohne Benützungspflicht“ (§ 53 StVO 1960 28a). Dies würde die Situationen entschärfen, unsichere Radfahrer und Kinder könnten noch den Weg benutzen, schnellere Radfahrer könnten legal auf der Straße fahren, wo sie es jetzt schon teilweise tun.
KOMMENTARE
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Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 05.07.2021 um 07:29 Uhr
Titel: AW: Benutzungspflicht Radweg
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Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,

vielen Dank für die Meldung. Ihr Anliegen wurde zur weiteren Bearbeitung, an die Fachabteilung weitergeleitet.

Freundliche Grüße
Ihr Bürgerservice-Team
 
Leonding
Leonding
Kommentar erstellt am: 05.07.2021 um 08:44 Uhr
Titel: AW: Benutzungspflicht Radweg
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Sehr geehrter Melder / sehr geehrte Melderin,

vielen Dank für Ihren Hinweis. An sich ist die Verordnung des Geh- und Radweges bei den von Ihnen genannten Folgekreuzungen nicht aufgehoben, wodurch er weiterhin gilt. Hier würde rein theoretisch die Möglichkeit bestehen, Wiederholungstafeln zu setzen, um die Situation eingehender verständlich zu machen.

Diese, sowie die Anmerkung hinsichtlich der Benutzungspflicht wird mit dem zuständigen Kollegen besprochen!

Danke für Ihr Engagement!


Freundliche Grüße,
Ihr Mobilitätsteam
 
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