Liebe Leondingerinnen,
liebe Leondinger!
Auf unserer Online-Plattform „Schau auf Leonding“ können Sie uns ganz unkompliziert Verbesserungsvorschläge, Mängel oder Schäden im Stadtgebiet melden. Sei es eine Straßenlaterne, die nicht funktioniert, ein Schlagloch oder eine kaputte Parkbank im öffentlichen Raum – alles was Ihnen positiv oder negativ auffällt wird direkt an die zuständige Stelle im Rathaus oder im Stadtservice weitergeleitet. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich rasch und unbürokratisch darum kümmern.
Halten Sie mit uns gemeinsam die Augen offen! Wir freuen uns über Ihre Anliegen und natürlich auch über Ihr Lob!
Ihre Bürgermeisterin
Dr.in Sabine Naderer-Jelinek
liebe Leondinger!
Auf unserer Online-Plattform „Schau auf Leonding“ können Sie uns ganz unkompliziert Verbesserungsvorschläge, Mängel oder Schäden im Stadtgebiet melden. Sei es eine Straßenlaterne, die nicht funktioniert, ein Schlagloch oder eine kaputte Parkbank im öffentlichen Raum – alles was Ihnen positiv oder negativ auffällt wird direkt an die zuständige Stelle im Rathaus oder im Stadtservice weitergeleitet. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich rasch und unbürokratisch darum kümmern.
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Ihre Bürgermeisterin
Dr.in Sabine Naderer-Jelinek
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Abladetätigkeiten
Meldungsnummer | 64/2024 |
Erstellt am | 01.03.2024 um 13:50 Uhr |
Kategorie | Was sonst noch zu sagen ist... |
Standort |
Herderstraße 4060 Leonding |
Status | Erledigt |
Kommentare | 5 Kommentare |
Erledigt am | 04.03.2024 |
Dauer | 2 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Hallo!
Ist es rechtens, dass ganze Fahrspuren zum Entladen der Autos gesperrt/verparkt werden (u.a. Tesla)? Kommt nicht manchmal, sondern ständig vor und schafft so Stau. Die Firmen sollten Platz auf ihrem Gelände schaffen und nicht die Allgemeinheit zur Last fallen.
Ist es rechtens, dass ganze Fahrspuren zum Entladen der Autos gesperrt/verparkt werden (u.a. Tesla)? Kommt nicht manchmal, sondern ständig vor und schafft so Stau. Die Firmen sollten Platz auf ihrem Gelände schaffen und nicht die Allgemeinheit zur Last fallen.
KOMMENTARE
Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, uns Ihre Informationen zu übermitteln.
Wir haben Ihre Meldung an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet.
Freundliche Grüße
Ihr Bürgerservice Team
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, uns Ihre Informationen zu übermitteln.
Wir haben Ihre Meldung an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet.
Freundliche Grüße
Ihr Bürgerservice Team
Sehr geehrter Melder / sehr geehrte Melderin,
da Ihre Anfrage leider nicht sonderlich konkret ist, tun wir uns schwer, eine Antwort zu finden. Bitte um Konkretisierung der Fragestellung.
Freundliche Grüße,
Ihr Mobilitätsteam
da Ihre Anfrage leider nicht sonderlich konkret ist, tun wir uns schwer, eine Antwort zu finden. Bitte um Konkretisierung der Fragestellung.
Freundliche Grüße,
Ihr Mobilitätsteam
Dürfen die Autohändler bzw. der Lieferant der Fahrzeuge ganze Fahrspuren sperren um Autos abzuladen oder sollte der Händler auf seinem Firmengelände Platz dafür schaffen? Immerhin kommt es dadurch zur Beeinträchtigung des Strassenverkehrs. Hoffe die Fragestellung ist jetzt verständlicher…
Sehr geehrter Melder / sehr geehrte Melderin,
mit einer Bewilligung der Gemeinde ist es möglich, Straßen kurzzeitig sperren zu lassen. Dies kommt beispielsweise bei Veranstaltungen oder Baustellen ab und zu vor.
Das grundsätzliche "Sperren" im Sinne vom Verkehr zum Erliegen bringen, ist nach StVO 1960 nicht erlaubt. So lautet beispielsweise §62 StVO 1960 Abs 1:
"Durch eine Ladetätigkeit auf Straßen, das ist das Beladen oder Entladen von Fahrzeugen sowie das Abschlauchen von Flüssigkeiten aus Fahrzeugen oder in Fahrzeuge, darf die Sicherheit des Verkehrs nicht und die Leichtigkeit des Verkehrs nicht wesentlich beeinträchtigt werden."
Die Definition des Begriffs "wesentlich" ist natürlich eine juristische Auslegungssache, gänzlich darf die Flüssigkeit des Verkehrs jedenfalls nicht beeinträchtigt werden.
Für Rückfragen stehen wir gerne auch direkt zu Verfügung.
Freundliche Grüße,
Ihr Mobilitätsteam
mit einer Bewilligung der Gemeinde ist es möglich, Straßen kurzzeitig sperren zu lassen. Dies kommt beispielsweise bei Veranstaltungen oder Baustellen ab und zu vor.
Das grundsätzliche "Sperren" im Sinne vom Verkehr zum Erliegen bringen, ist nach StVO 1960 nicht erlaubt. So lautet beispielsweise §62 StVO 1960 Abs 1:
"Durch eine Ladetätigkeit auf Straßen, das ist das Beladen oder Entladen von Fahrzeugen sowie das Abschlauchen von Flüssigkeiten aus Fahrzeugen oder in Fahrzeuge, darf die Sicherheit des Verkehrs nicht und die Leichtigkeit des Verkehrs nicht wesentlich beeinträchtigt werden."
Die Definition des Begriffs "wesentlich" ist natürlich eine juristische Auslegungssache, gänzlich darf die Flüssigkeit des Verkehrs jedenfalls nicht beeinträchtigt werden.
Für Rückfragen stehen wir gerne auch direkt zu Verfügung.
Freundliche Grüße,
Ihr Mobilitätsteam
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