Liebe Leondingerinnen,
liebe Leondinger!
Auf unserer Online-Plattform „Schau auf Leonding“ können Sie uns ganz unkompliziert Verbesserungsvorschläge, Mängel oder Schäden im Stadtgebiet melden. Sei es eine Straßenlaterne, die nicht funktioniert, ein Schlagloch oder eine kaputte Parkbank im öffentlichen Raum – alles was Ihnen positiv oder negativ auffällt wird direkt an die zuständige Stelle im Rathaus oder im Stadtservice weitergeleitet. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich rasch und unbürokratisch darum kümmern.
Halten Sie mit uns gemeinsam die Augen offen! Wir freuen uns über Ihre Anliegen und natürlich auch über Ihr Lob!
Ihre Bürgermeisterin
Dr.in Sabine Naderer-Jelinek
liebe Leondinger!
Auf unserer Online-Plattform „Schau auf Leonding“ können Sie uns ganz unkompliziert Verbesserungsvorschläge, Mängel oder Schäden im Stadtgebiet melden. Sei es eine Straßenlaterne, die nicht funktioniert, ein Schlagloch oder eine kaputte Parkbank im öffentlichen Raum – alles was Ihnen positiv oder negativ auffällt wird direkt an die zuständige Stelle im Rathaus oder im Stadtservice weitergeleitet. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich rasch und unbürokratisch darum kümmern.
Halten Sie mit uns gemeinsam die Augen offen! Wir freuen uns über Ihre Anliegen und natürlich auch über Ihr Lob!
Ihre Bürgermeisterin
Dr.in Sabine Naderer-Jelinek
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Schnee u Eisräumung der Gehsteige
Meldungsnummer | 22/2021 |
Erstellt am | 15.01.2021 um 11:27 Uhr |
Kategorie | Straßenreinigung/Winterdienst |
Standort |
ECKE Gerstmayrstr -Lehnergutstr li Seite Richt.Wibau 4060 Leonding |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 15.01.2021 |
Dauer | 0 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Ersuche Sie die Besitzer der Liegenschaften aufzufordern.ihrer Pflicht zur Schnee und Kehrpficht nachzukommen.
ECKE GERSTMAYRSTRASSE -LEHNERGUTSTRASSE linke Straßenseite Fahrtrichtung WIBAU.
Danke im Sinne älterer Mitbürger u Innen
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Danke für die Meldung, wir können leider keinen Hausbesitzerin auffordern sondern nur ersuchen. Es gilt im Winter nach der Straßenverkehrsordnung der Paragraph 93 Pflichten der Anrainer ( https://www.jusline.at/gesetz/stvo/paragraf/93 ), sollte wer stürzen dann ist der Hausbesitzer/Grundstücksbesitzer voll verantwortlich.
Ihr Stadtservice Team