Liebe Leondingerinnen,
liebe Leondinger!
Auf unserer Online-Plattform „Schau auf Leonding“ können Sie uns ganz unkompliziert Verbesserungsvorschläge, Mängel oder Schäden im Stadtgebiet melden. Sei es eine Straßenlaterne, die nicht funktioniert, ein Schlagloch oder eine kaputte Parkbank im öffentlichen Raum – alles was Ihnen positiv oder negativ auffällt wird direkt an die zuständige Stelle im Rathaus oder im Stadtservice weitergeleitet. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich rasch und unbürokratisch darum kümmern.
Halten Sie mit uns gemeinsam die Augen offen! Wir freuen uns über Ihre Anliegen und natürlich auch über Ihr Lob!
Ihre Bürgermeisterin
Dr.in Sabine Naderer-Jelinek
liebe Leondinger!
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Halten Sie mit uns gemeinsam die Augen offen! Wir freuen uns über Ihre Anliegen und natürlich auch über Ihr Lob!
Ihre Bürgermeisterin
Dr.in Sabine Naderer-Jelinek
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30 km/h Zone
Meldungsnummer | 331/2021 |
Erstellt am | 25.10.2021 um 09:33 Uhr |
Kategorie | Straßenerhaltung/Straßenzustand |
Standort |
Enzenwinkler Straße 4060 Leonding |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 27.10.2021 |
Dauer | 1 Tag |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Auf der Aichbergstrasse vor der Kreuzung mit dem Lukasweg ist das VZ 30 km/h Zone "Anfang" aufgestellt. Darunter befindet sich eine gelbe Zusatztafel "Achtung Rechtsregel".
Fährt man weiter bis zur Kreuzung mit der Lugwiesstrasse ist dort das VZ "Vorrang geben". Somit ist aber nicht die Rechtsregel gültig.
Es wäre sinnvoll, Klarheit zu schaffen
Fährt man weiter bis zur Kreuzung mit der Lugwiesstrasse ist dort das VZ "Vorrang geben". Somit ist aber nicht die Rechtsregel gültig.
Es wäre sinnvoll, Klarheit zu schaffen
KOMMENTARE
Sehr geehrter Melder / sehr geehrte Melderin,
sofern ich Sie richtig verstehe, sprechen Sie von einer Verwirrung hinsichtlich des Vorranges. Normalerweise ist in 30er Zonen die Rechtsregel jedenfalls gültig - die angebrachte Zusatztafel ist lediglich ein weiterer Hinweis darauf, da sich viele KFZ-Betreiber dieser Regelung leider nicht bewusst sind.
In besonderen Situationen und zur Anhebung der Verkehrssicherheit kann dennoch eine Vorrang-Tafel - in Absprache mit dem Landesverkehrssachverständigen - installiert werden. Da die Aichberstraße, von Westen kommend, gegenüber der Lugwiesstraße, von Norden kommend, Vorrang besaß, dies aber leider nur in sehr seltenen Fällen auch so praktiziert wurde, wurde die von Ihnen genannte Vorrangtafel gesetzt, um die Verkehrssicherheit wie gewünscht erhöhen zu können. Problemberichte in diesem Kreuzungsbereich sind seit der Installation keine mehr zu uns ins Haus vorgedrungen.
Um ihre Frage nun kurz und knapp zu beantworten: Die Vorrangtafel gilt im Bereich, wo sie aufgestellt wurde, im Rest der 30er Zone gilt, wie über die Zusatztafel kenntlich gemacht, die Rechtsregel.
Freundliche Grüße,
Ihr Mobilitätsteam
sofern ich Sie richtig verstehe, sprechen Sie von einer Verwirrung hinsichtlich des Vorranges. Normalerweise ist in 30er Zonen die Rechtsregel jedenfalls gültig - die angebrachte Zusatztafel ist lediglich ein weiterer Hinweis darauf, da sich viele KFZ-Betreiber dieser Regelung leider nicht bewusst sind.
In besonderen Situationen und zur Anhebung der Verkehrssicherheit kann dennoch eine Vorrang-Tafel - in Absprache mit dem Landesverkehrssachverständigen - installiert werden. Da die Aichberstraße, von Westen kommend, gegenüber der Lugwiesstraße, von Norden kommend, Vorrang besaß, dies aber leider nur in sehr seltenen Fällen auch so praktiziert wurde, wurde die von Ihnen genannte Vorrangtafel gesetzt, um die Verkehrssicherheit wie gewünscht erhöhen zu können. Problemberichte in diesem Kreuzungsbereich sind seit der Installation keine mehr zu uns ins Haus vorgedrungen.
Um ihre Frage nun kurz und knapp zu beantworten: Die Vorrangtafel gilt im Bereich, wo sie aufgestellt wurde, im Rest der 30er Zone gilt, wie über die Zusatztafel kenntlich gemacht, die Rechtsregel.
Freundliche Grüße,
Ihr Mobilitätsteam
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Ihr Bürgerservice Team