Liebe Leondingerinnen,
liebe Leondinger!
Auf unserer Online-Plattform „Schau auf Leonding“ können Sie uns ganz unkompliziert Verbesserungsvorschläge, Mängel oder Schäden im Stadtgebiet melden. Sei es eine Straßenlaterne, die nicht funktioniert, ein Schlagloch oder eine kaputte Parkbank im öffentlichen Raum – alles was Ihnen positiv oder negativ auffällt wird direkt an die zuständige Stelle im Rathaus oder im Stadtservice weitergeleitet. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich rasch und unbürokratisch darum kümmern.
Halten Sie mit uns gemeinsam die Augen offen! Wir freuen uns über Ihre Anliegen und natürlich auch über Ihr Lob!
Ihre Bürgermeisterin
Dr.in Sabine Naderer-Jelinek
liebe Leondinger!
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Ihre Bürgermeisterin
Dr.in Sabine Naderer-Jelinek
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294/2021
Meldungsnummer | 369/2021 |
Erstellt am | 11.12.2021 um 00:23 Uhr |
Kategorie | Straßenerhaltung/Straßenzustand |
Standort |
Michaelsbergstraße 4060 Leonding |
Status | Erledigt |
Kommentare | 4 Kommentare |
Erledigt am | 20.12.2021 |
Dauer | 9 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Wie schon in der Meldung 294/2021 erwähnt, bitte ich an der genannten Stelle einen Schutzweg.
KOMMENTARE
Sehr geehrter Meldungsleger!
Habe ihr Ansuchen um Errichtung eines Schutzweges gelesen.
Ich möchte ihnen mitteilen:
Die Stadtgemeinde Leonding ist für die Errichtung/Verordnung eines Schutzweges, auch wenn es sich um eine Gemeindestrasse handelt, nmicht zuständig. Die Gemeinde ist nur für die Angelegenheiten zuständig, die im Paragraph 94 d StVO angeführt sind.
Die Gemeinde ist jedoch verpflichtet, Ansuchen zu deren Behandlung sie nicht zuständig ist, so wie in ihrem Fall, gemäss Paragraph 6 AVG an die zuständige Stelle, folglich an die BH Linz-Land weiterzuleiten.
Habe ihr Ansuchen um Errichtung eines Schutzweges gelesen.
Ich möchte ihnen mitteilen:
Die Stadtgemeinde Leonding ist für die Errichtung/Verordnung eines Schutzweges, auch wenn es sich um eine Gemeindestrasse handelt, nmicht zuständig. Die Gemeinde ist nur für die Angelegenheiten zuständig, die im Paragraph 94 d StVO angeführt sind.
Die Gemeinde ist jedoch verpflichtet, Ansuchen zu deren Behandlung sie nicht zuständig ist, so wie in ihrem Fall, gemäss Paragraph 6 AVG an die zuständige Stelle, folglich an die BH Linz-Land weiterzuleiten.
Und hat keine Befugniss über den Bedarf eines Schutzweges, bzw. über die Notwendigkeit einer Verordnung für einen Schutzwes zu urteilen.
Die alleinige Entscheidung für die Verordnung eines Schutzweges steht also nur der BH Linz-Land zu.
Zweckmäßig ist es daher, ein Ansuchen um einen Schutzweg direkt an die BH Linz-Land zu richten und nicht an die Gemeinde. Im Ermittlungsverfahren der BH hat die Gemeinde bloss ein Anhörungsrecht gemäß Paragraph 94 f StVO.
Die alleinige Entscheidung für die Verordnung eines Schutzweges steht also nur der BH Linz-Land zu.
Zweckmäßig ist es daher, ein Ansuchen um einen Schutzweg direkt an die BH Linz-Land zu richten und nicht an die Gemeinde. Im Ermittlungsverfahren der BH hat die Gemeinde bloss ein Anhörungsrecht gemäß Paragraph 94 f StVO.
Sehr geehrter Melder / sehr geehrte Melderin,
Ihre Anfrage leiten wir gerne an die zuständige Stelle weiter!
Was vorausgegangene Antworten auf die Anfrage betrifft gilt Folgendes: Inhaltlich sind diese Antworten natürlich höchst korrekt. Nichtsdestotrotz ist die Rückmeldung Aufgabe der Verwaltung. Vor allem, wenn aus bürgerseitigen Antwortschreiben nicht direkt hervorgeht, dass es sich um keine offizielle Antwort handelt, ist dies bitte zu unterlassen.
Freundliche Grüße,
Ihr Mobilitätsteam
Ihre Anfrage leiten wir gerne an die zuständige Stelle weiter!
Was vorausgegangene Antworten auf die Anfrage betrifft gilt Folgendes: Inhaltlich sind diese Antworten natürlich höchst korrekt. Nichtsdestotrotz ist die Rückmeldung Aufgabe der Verwaltung. Vor allem, wenn aus bürgerseitigen Antwortschreiben nicht direkt hervorgeht, dass es sich um keine offizielle Antwort handelt, ist dies bitte zu unterlassen.
Freundliche Grüße,
Ihr Mobilitätsteam
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Ihr Bürgerservice Team