Liebe Leondingerinnen,
liebe Leondinger!
Auf unserer Online-Plattform „Schau auf Leonding“ können Sie uns ganz unkompliziert Verbesserungsvorschläge, Mängel oder Schäden im Stadtgebiet melden. Sei es eine Straßenlaterne, die nicht funktioniert, ein Schlagloch oder eine kaputte Parkbank im öffentlichen Raum – alles was Ihnen positiv oder negativ auffällt wird direkt an die zuständige Stelle im Rathaus oder im Stadtservice weitergeleitet. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich rasch und unbürokratisch darum kümmern.
Halten Sie mit uns gemeinsam die Augen offen! Wir freuen uns über Ihre Anliegen und natürlich auch über Ihr Lob!
Ihre Bürgermeisterin
Dr.in Sabine Naderer-Jelinek
liebe Leondinger!
Auf unserer Online-Plattform „Schau auf Leonding“ können Sie uns ganz unkompliziert Verbesserungsvorschläge, Mängel oder Schäden im Stadtgebiet melden. Sei es eine Straßenlaterne, die nicht funktioniert, ein Schlagloch oder eine kaputte Parkbank im öffentlichen Raum – alles was Ihnen positiv oder negativ auffällt wird direkt an die zuständige Stelle im Rathaus oder im Stadtservice weitergeleitet. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich rasch und unbürokratisch darum kümmern.
Halten Sie mit uns gemeinsam die Augen offen! Wir freuen uns über Ihre Anliegen und natürlich auch über Ihr Lob!
Ihre Bürgermeisterin
Dr.in Sabine Naderer-Jelinek
Zurück zur Startseite
Tor Spielplatz Nußböckstraße
Meldungsnummer | 22/2023 |
Erstellt am | 23.01.2023 um 12:11 Uhr |
Kategorie | Grünflächen, Parks, Spielplätze |
Standort |
Nußböckstraße 4060 Leonding |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 24.01.2023 |
Dauer | 17 Stunden |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
0 Bewertungen)
von 5 (
Auf Empfehlung des TÜV Österreich will ich Sie als Betreiber des Spielplatzes noch einmal darauf hinweisen, dass Sie - in Ihrem Interesse - der Verkehrssicherungspflicht nachkommen und gemäß ÖNORM B 2607:2014 den Spielplatz abzusichern. Ich hoffe wir können hier einen Konsens finden. Wenn die Lautstärke der Türe das Problem darstellt, lässt sich das evtl. durch Gummipuffer an den Türen und andere Maßnahmen dämmen. Eine offene Türe direkt an der Straße entspricht jedenfalls nicht der ÖNORM und verletzt die Verkehrssicherungspflicht was im Falle eines Unfalls zu Schadenerstatzansprüchen gegen die Gemeinde führen kann. Insbesondere aufgrund der bewussten Duldung der besonderen Gefahrenquelle.
ÖNORM B 2607:2014 - 5.2.2 Sicherheit und Abgrenzungen
Spielstimmung bewirkt, dass Kinder ihre Umgebung oft nicht mehr aufmerksam wahrnehmen. Daher ist es
erforderlich, zu gefährlichen Bereichen Abstände bzw. Abgrenzungen vorzusehen. Gefährliche Bereiche sind
beispielsweise Straßen, Einfahrten in Tiefgaragen, Parkplätze, Eisenbahngleise, Gewässer.
Die erforderlichen Maßnahmen hängen von den lokalen Gegebenheiten ab. Ziel ist es, den Kindern das Verlassen
der Spielsituation bewusst zu machen.
Daher gelten für die Umgebung eines Spielplatzes – Spielplatzumgebung – gemäß Verkehrssicherungspflicht
erhöhte Anforderungen an die Sicherheit.
Bei eingezäunten Spielplätzen gilt der eingefriedete Bereich plus ein Abstand von maximal einem Meter als
Spielplatzumgebung.
Bei nicht eingefriedeten Spielplätzen wird die Spielplatzumgebung von in der Natur klar ablesbaren Grenzen
definiert (z.B. umgebendes Wegenetz unmittelbar um den Spielplatz, Lichtung im Wald, Hecken).
Weist ein Spielplatz keine ablesbaren Grenzen auf, so ist die Spielplatzumgebung durch einen Abstand von
fünf Meter um die Spieleinrichtungen (zum Bespielen vorgesehene Ausstattungselemente inklusive Fallraum
gemäß ÖNORM EN 1176 (alle Teile)) im Gesamten definiert.
Diese Anforderungen gelten nicht für Spielpunkte oder Spielzonen.
Einfriedungen dürfen nicht zum Beklettern einladen.
Zugänge sollten in Hinblick auf die Durchfahrbarkeit mit Kinderwägen mindestens lichte Durchgangsbreiten
von 100 cm aufweisen. Türen sind selbstschließend auszuführen und sollten nach außen zu öffnen sein.
Zufahrtsmöglichkeiten für Pflegefahrzeuge sind zu berücksichtigen.
Abgrenzungen können auch zur Vermeidung hygienischer Probleme erforderlich sein (z.B. Verunreinigungen
durch Hunde).
ÖNORM B 2607:2014 - 5.2.2 Sicherheit und Abgrenzungen
Spielstimmung bewirkt, dass Kinder ihre Umgebung oft nicht mehr aufmerksam wahrnehmen. Daher ist es
erforderlich, zu gefährlichen Bereichen Abstände bzw. Abgrenzungen vorzusehen. Gefährliche Bereiche sind
beispielsweise Straßen, Einfahrten in Tiefgaragen, Parkplätze, Eisenbahngleise, Gewässer.
Die erforderlichen Maßnahmen hängen von den lokalen Gegebenheiten ab. Ziel ist es, den Kindern das Verlassen
der Spielsituation bewusst zu machen.
Daher gelten für die Umgebung eines Spielplatzes – Spielplatzumgebung – gemäß Verkehrssicherungspflicht
erhöhte Anforderungen an die Sicherheit.
Bei eingezäunten Spielplätzen gilt der eingefriedete Bereich plus ein Abstand von maximal einem Meter als
Spielplatzumgebung.
Bei nicht eingefriedeten Spielplätzen wird die Spielplatzumgebung von in der Natur klar ablesbaren Grenzen
definiert (z.B. umgebendes Wegenetz unmittelbar um den Spielplatz, Lichtung im Wald, Hecken).
Weist ein Spielplatz keine ablesbaren Grenzen auf, so ist die Spielplatzumgebung durch einen Abstand von
fünf Meter um die Spieleinrichtungen (zum Bespielen vorgesehene Ausstattungselemente inklusive Fallraum
gemäß ÖNORM EN 1176 (alle Teile)) im Gesamten definiert.
Diese Anforderungen gelten nicht für Spielpunkte oder Spielzonen.
Einfriedungen dürfen nicht zum Beklettern einladen.
Zugänge sollten in Hinblick auf die Durchfahrbarkeit mit Kinderwägen mindestens lichte Durchgangsbreiten
von 100 cm aufweisen. Türen sind selbstschließend auszuführen und sollten nach außen zu öffnen sein.
Zufahrtsmöglichkeiten für Pflegefahrzeuge sind zu berücksichtigen.
Abgrenzungen können auch zur Vermeidung hygienischer Probleme erforderlich sein (z.B. Verunreinigungen
durch Hunde).
KOMMENTARE
0 von 5 (0 Bewertungen)
Danke für Deine Bewertung!
Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!
Ihre Bewertung wurde geändert!
danke für ihre Meldung.
Wir als Gemeinde Leonding und als Betreiber von allen öffentlichen Spielplätzen in Leonding sind stets bemüht, alle möglichen Sicherheitsauflagen und Bestimmungen in Bezug auf den Betrieb von öffentlichen Spielplätzen einzuhalten.
Jede Sicherheitsüberprüfung der Spielplätze wird von einer externen, zertifizierten Fachfirma alle 3 Monate durchgerührt und schriftlich inkl. Bilder dokumentiert.
Der Spielplatz in der Nußböckstraße wurde seit der Neugestaltung im Jahr 2019 komplett eingezäunt (das war vor dieser Zeit nicht der Fall!) damit unter anderem die Sicherheit der spielenden Kinder besser gewährleistet werden kann.
Die große Haupteingangstüre bleibt in den Wintermonaten flexibel offen, sprich sie schließt sich durch den Türschließer selber bzw. kann auch händisch auf- und zugemacht werden.
Für die beiden anderen Eingangstüren des Spielplatzes gilt auch das selbe System.
In den Sommermonaten wird die Haupteingangstüre täglich Montag bis Sonntag um ca. 8 Uhr fix geöffnet und um ca. 21Uhr wieder geschlossen bzw. versperrt.
Diese Vorgehensweise musste im Konsens mit den umliegenden Anrainern so getroffen werden, da es leider immer wieder unter dem Tag vorkommt, dass sich diverse Kinder mit der Eingangstüre "spielen" und diese bewusst auf- und zuschlagen bzw. auf der Türe "hängen" und diese daher schon einige Male beschädigt wurde. Ein weiterer Punkt zu dieser Vorgehensweise in den Sommermonaten war auch, dass ab spät. 22Uhr die Nachtruhe beim Spielplatz Nußböckstraße durch alle verschlossenen Türen eingehalten wird.
Die von ihnen beschriebene Verkehrssicherungspflicht rund um einen eingefrierenden Spielplatz ist uns natürlich bekannt und wird auch aufgrund des davor befindlichen, 2 Meter breiten Gehsteiges im Bereich der Sackgasse Nußböckstraße erfüllt.
Wir werden uns trotzdem die Sachlage nochmals Vorort ansehen um vielleicht eine noch bessere Möglichkeit der Absicherung beim Ausgang des Spielplatzes zu finden.
Hoffe mit den Infos geholfen zu haben, bei Fragen können sie uns auch direkt im Stadtservice Leonding unter 0732-6878-141001 kontaktieren.
Freundliche Grüße
Ihr Stadtservice-Team