Liebe Leondingerinnen,
liebe Leondinger!
Auf unserer Online-Plattform „Schau auf Leonding“ können Sie uns ganz unkompliziert Verbesserungsvorschläge, Mängel oder Schäden im Stadtgebiet melden. Sei es eine Straßenlaterne, die nicht funktioniert, ein Schlagloch oder eine kaputte Parkbank im öffentlichen Raum – alles was Ihnen positiv oder negativ auffällt wird direkt an die zuständige Stelle im Rathaus oder im Stadtservice weitergeleitet. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich rasch und unbürokratisch darum kümmern.
Halten Sie mit uns gemeinsam die Augen offen! Wir freuen uns über Ihre Anliegen und natürlich auch über Ihr Lob!
Ihre Bürgermeisterin
Dr.in Sabine Naderer-Jelinek
liebe Leondinger!
Auf unserer Online-Plattform „Schau auf Leonding“ können Sie uns ganz unkompliziert Verbesserungsvorschläge, Mängel oder Schäden im Stadtgebiet melden. Sei es eine Straßenlaterne, die nicht funktioniert, ein Schlagloch oder eine kaputte Parkbank im öffentlichen Raum – alles was Ihnen positiv oder negativ auffällt wird direkt an die zuständige Stelle im Rathaus oder im Stadtservice weitergeleitet. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich rasch und unbürokratisch darum kümmern.
Halten Sie mit uns gemeinsam die Augen offen! Wir freuen uns über Ihre Anliegen und natürlich auch über Ihr Lob!
Ihre Bürgermeisterin
Dr.in Sabine Naderer-Jelinek
Zurück zur Startseite
Oberirdische Behindertenparkplätze Stadplatz NEU
Meldungsnummer | 266/2021 |
Erstellt am | 08.09.2021 um 10:37 Uhr |
Kategorie | Anregungen und Lob |
Standort |
Stadtplatz 4060 Leonding |
Status | Erledigt |
Kommentare | 4 Kommentare |
Erledigt am | 13.09.2021 |
Dauer | 4 Tage |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
0 Bewertungen)
von 5 (
Mir ist aufgefallen, dass es am Stadtplatz und Umgebung keinen einzigen Behindertenparkplatz für Bürgerservice, Ärzte, Gastronomie etc. seitens der Gemeinde Leonding für Betroffene gibt. Auch wurden leider im Stadtplatz NEU Projekt kein einziger Behindertenparkplatz oberirdisch geplant. Ich habe diesen Umstand im Bürgerservice gemeldet, wo das Problem bereits bekannt war. Ich habe dann die Information erhalten, es gäbe ja in der Tiefgarage Behindertenparkplätze und daher keine Notwendigkeit von oberirdischen Parkplätzen. Dazu möchte ich festhalten, dass das Ziel von Behindertenparkplätzen ist, dass die Betroffenen möglichst einfach, unkompliziert, barrierefrei, mit möglichst kurzen Wegen und zeitlich unbefristet die entsprechenden Einrichtungen (zb. Bürgerservice) erreichen können und bei Tiefgaragenparkplätzen dies nicht immer der Fall ist und daher für Betroffene oft nur eine suboptimale Lösung darstellt. Zudem sind in Österreich Behindertenparkplätze meist kostenlos, was in der Tiefgarage oft nicht der Fall ist. Sind die Behindertenparkplätze in der Tiefgarage in Leonding für Betroffene auch zeitlich unbefristet und kostenlos nutzbar? Des Weiteren ist mir aufgefallen, dass bei Veranstaltungen am Stadtplatz (zb. Stadtfest, Weihnachtsmarkt) die Tiefgarage immer komplett voll ist und als Betroffener außerhalb der Tiefgarage dann eben auch keine Parkplätze in unmittelbarer Nähe verfügbar sind. Während sich bei solchen Veranstaltungen hier für die Allgemeinheit argumentieren lässt, dass ja auf Alternativen ausgewichen werden kann, ist dies für Betroffene, die auf ihr Auto angewiesen sind, nicht so einfach. Den Ausbau der Mobilitätsknoten mittels (E-) Carsharing in Leonding sehe ich als sehr positiv, halte aber den derzeitigen Standort des TIM direkt am Stadtplatz für kontraproduktiv, denn bei Veranstaltungen wird der Stadtplatz gesperrt und TIM und der Sinn des Carsharings wird damit obsolet. Zusätzlich schränkt TIM die wenigen oberirdische Parkplätze massiv ein. Wäre es nicht sinnvoller, den TIM Standort im Bereich des unteren Stadtplatz oder direkt in der Tiefgarage zu installieren und stattdessen einige oberirdische Parkplätze am Stadtplatz zu Behindertenparkplätzen seitens der Gemeinde zu machen?
KOMMENTARE
Das mir von sonst nirgendwo bekannte Konzept, dass es auf dem Stadtplatz fast nur Parkplätze gibt, die direkt einem Geschäft bzw. einer Ordinaton zugeordnet sind, verhindert auch eine Parkraumbewirtschaftung bei der ein definierter Anteil der Gesamtparkplatzanzahl als Behindertenparkplatz ausgewiesen werden kann. Deshalb gibt es in Leonding bei jeder mittleren Wohnanlage mehr Behindertenparkplätze als auf dem Stadtplatz.
Ist der Behinderte Parkplatz vor der Raika Leonding nicht mehr verfügbar
Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,
Die Anzahl der Behindertenparkplätze hat sich bei der Stadtplatzneugestaltung nicht verändert. Nach der Errichtung des neuen Rathauses im Jahr 2003 bis 2020 (vor Stadtplatzneugestaltung) gab es auch nur einen Behindertenparkplatz neben dem Haupteingang der Bank. Dafür stehen seit der Errichtung der Tiefgarage (seit 2003) 6 Behindertenparkplätze zur Verfügung. Es gibt auch mehrere Liftanalgen um barrierefrei zum Stadtplatz zu gelangen. Neu ist seit der Stadtplatzneugestaltung, dass die Tiefgarage mit Parksensoren ausgerüstet wurden. Damit ist es nun möglich direkt am Stadtplatz die aktuelle Anzahl an freie Parkplätze anzuzeigen (digitale Parkplatzanzeige). Zudem werden die Anzahl der Behindertenparkplätze separat angezeigt. Wenn man in der Tiefgarage ist, sind die Behindertenparkplätze leicht am „blauen Licht“ bei den Sensoren an der Decke zu erkennen.
Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO – im RIS unter RIS - Straßenverkehrsordnung 1960 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 10.09.2021 (bka.gv.at)) unter § 29b (Menschen mit Behinderungen) ist definiert welche Person Anspruch auf einen Behindertenpass mit der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“ hat. Hier ist auch beschrieben welche Rechte solch eine Person hat.
Die Berechnung der Anzahl der zur Verfügung zu stellenden barrierefreie Stellplätze ist hingegen in der Oö. Bautechnikgesetz (Oö. BauTG – im RIS unter RIS - Oö. Bautechnikgesetz 2013 - Landesrecht konsolidiert Oberösterreich, Fassung vom 10.09.2021 (bka.gv.at)) genau geregelt. Unter § 43 (Stellplätze für Kraftfahrzeuge) ist bei Ziffer (9) folgendes geregelt:
(9) Bei Stellplätzen von Gebäuden, die öffentlichen Zwecken dienen, bei Parkhäusern und Tiefgaragen sowie bei Wohnbauten mit mehr als drei Wohnungen ist für je begonnene 30 Stellplätze mindestens ein barrierefrei ausgeführter Stellplatz vorzusehen und als solcher zu kennzeichnen.
In der Tiefgarage beim Rathaus sind 148 Stellplätze öffentlich zugänglich. Somit wären „nur“ 5 barrierefrei ausgeführte Stellplätze laut Gesetz notwendig. Die Stadtgemeinde Leonding stellt aber sogar 6 barrierefrei ausgeführte Stellplätze zur Verfügung. Es sind auch 4 Lifte barrierefrei zugänglich. Mit diesen kann man barrierefrei problemlos auf den Stadtplatz (inkl. alle nahen Geschäfte) gelangen.
Freundliche Grüße
Ihr Hochbau-Team
Die Anzahl der Behindertenparkplätze hat sich bei der Stadtplatzneugestaltung nicht verändert. Nach der Errichtung des neuen Rathauses im Jahr 2003 bis 2020 (vor Stadtplatzneugestaltung) gab es auch nur einen Behindertenparkplatz neben dem Haupteingang der Bank. Dafür stehen seit der Errichtung der Tiefgarage (seit 2003) 6 Behindertenparkplätze zur Verfügung. Es gibt auch mehrere Liftanalgen um barrierefrei zum Stadtplatz zu gelangen. Neu ist seit der Stadtplatzneugestaltung, dass die Tiefgarage mit Parksensoren ausgerüstet wurden. Damit ist es nun möglich direkt am Stadtplatz die aktuelle Anzahl an freie Parkplätze anzuzeigen (digitale Parkplatzanzeige). Zudem werden die Anzahl der Behindertenparkplätze separat angezeigt. Wenn man in der Tiefgarage ist, sind die Behindertenparkplätze leicht am „blauen Licht“ bei den Sensoren an der Decke zu erkennen.
Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO – im RIS unter RIS - Straßenverkehrsordnung 1960 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 10.09.2021 (bka.gv.at)) unter § 29b (Menschen mit Behinderungen) ist definiert welche Person Anspruch auf einen Behindertenpass mit der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“ hat. Hier ist auch beschrieben welche Rechte solch eine Person hat.
Die Berechnung der Anzahl der zur Verfügung zu stellenden barrierefreie Stellplätze ist hingegen in der Oö. Bautechnikgesetz (Oö. BauTG – im RIS unter RIS - Oö. Bautechnikgesetz 2013 - Landesrecht konsolidiert Oberösterreich, Fassung vom 10.09.2021 (bka.gv.at)) genau geregelt. Unter § 43 (Stellplätze für Kraftfahrzeuge) ist bei Ziffer (9) folgendes geregelt:
(9) Bei Stellplätzen von Gebäuden, die öffentlichen Zwecken dienen, bei Parkhäusern und Tiefgaragen sowie bei Wohnbauten mit mehr als drei Wohnungen ist für je begonnene 30 Stellplätze mindestens ein barrierefrei ausgeführter Stellplatz vorzusehen und als solcher zu kennzeichnen.
In der Tiefgarage beim Rathaus sind 148 Stellplätze öffentlich zugänglich. Somit wären „nur“ 5 barrierefrei ausgeführte Stellplätze laut Gesetz notwendig. Die Stadtgemeinde Leonding stellt aber sogar 6 barrierefrei ausgeführte Stellplätze zur Verfügung. Es sind auch 4 Lifte barrierefrei zugänglich. Mit diesen kann man barrierefrei problemlos auf den Stadtplatz (inkl. alle nahen Geschäfte) gelangen.
Freundliche Grüße
Ihr Hochbau-Team
0 von 5 (0 Bewertungen)
Danke für Deine Bewertung!
Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!
Ihre Bewertung wurde geändert!
Vielen Dank für die Meldung. Ihr Anliegen wurde, zur weiteren Bearbeitung, an die Fachabteilung weitergeleitet.
Freundliche Grüße
Ihr Bürgerservice-Team